News21.03.2024
Was hat der Kindes- und Erwachsenenschutz mit Banking zu tun?
Auf den ersten Blick verbindet nicht vieles die Schweizer Banken und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Fakt ist jedoch, dass viele einmal in die Situation kommen, in der sie darauf angewiesen sind, dass das Verhältnis zur Bank gut geregelt ist. Konkret kommt dies zum Tragen, wenn man hilfsbedürftig wird und für Bankgeschäfte Unterstützung benötigt, beispielsweise bei einer Demenz. Für solche Fälle ist man froh zu wissen, dass die Erledigung wichtiger Zahlungen und die Verwaltung des Vermögens in sicheren, zuverlässigen Händen ruhen.