FATCA – Foreign Account Tax Compliance Act

FATCA steht für «Foreign Account Tax Compliance Act» und ist ein Steuergesetz der USA, mit dem sie ihren Anspruch auf die weltweite Besteuerung ihrer Bürger einseitig durchsetzen.

FATCA richtet sich an Finanzinstitute weltweit und verlangt von diesen, dass sie den US-Steuerbehörden jährlich Informationen zu allen Konten von US-Steuerpflichtigen weitergeben. Als Druckmittel dient eine 30-prozentige Strafquellensteuer auf alle Erträge aus US-Titeln. Für Finanzinstitute ist die Umsetzung der FATCA-Bestimmungen mit erheblichem administrativen Aufwand verbunden. 

FATCA-Abkommen 

Die Schweiz hat, wie zahlreiche andere Länder auch, mit den USA einen Staatsvertrag zur erleichterten Umsetzung von FATCA abgeschlossen, das sogenannte FATCA-Abkommen. Auf dessen Basis wurde das Schweizer FATCA-Gesetz erlassen, das 2014 in Kraft trat.  

Dieses aktuell gültige FATCA-Abkommen richtet sich nach dem sogenannten Modell 2. Hiernach liefern schweizerische Finanzinstitute die meldepflichtigen Informationen mit Zustimmung der betroffenen Kunden direkt an die US-Steuerbehörde IRS. Ohne Zustimmung der betroffenen Kunden erfolgt eine anonymisierte, aggregierte Meldung gewisser Informationen. Auf Basis dieser aggregierten Meldung kann die US-Steuerbehörde beispielsweise mittels eines Amtshilfegesuchs die Übermittlung von spezifischen Kunden- und Kontodaten verlangen, soweit dies nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA möglich ist. 

Modellwechsel wird angestrebt 

Seit der Aushandlung des FATCA-Abkommens haben sich die Rahmenbedingungen für die Banken im internationalen Umfeld stark verändert. Insbesondere das Bekenntnis von mittlerweile mehr als 100 Staaten zum automatischen Informationsaustausch (AIA) hat neue Realitäten geschaffen. Das Modell 2 scheint damit überholt. Der Bundesrat hat deshalb ein Mandat für Verhandlungen mit den USA über einen Wechsel zu einem reziproken FATCA-Abkommen nach dem sogenannten Modell 1 beschlossen.

Nach diesem Modell 1 sollen beispielsweise bestimmte Kontoinformationen künftig in beide Richtungen fliessen, also auch umgekehrt von den USA in die Schweiz. Für Schweizer Banken würde zudem die Rechtssicherheit gestärkt, da unter dem Modell 1 die Meldungen neu an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ginge anstatt – wie bisher – direkt an die US-Steuerbehörde IRS. Weitere für die Banken aufwändige Pflichten wie beispielsweise eine regelmässige FATCA-Zertifizierung würden wegfallen. Alles in allem ist davon auszugehen, dass der Wechsel zum Modell 1 den Banken Kosten ersparen würde, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Doppelspurigkeit mit dem AIA.  

Die Verhandlungen zu einem Modellwechsel wurden vor Jahren initiiert, konnten bisher aber noch nicht abgeschlossen werden. Die SBVg setzt sich dafür ein, dass der Modellwechsel für die Banken möglichst keinen zusätzlichen Aufwand mit sich bringt.  

FATCA-Qualifikationsgremium 

Um den Dialog zwischen den Steuerbehörden und der Finanzbranche bezüglich der gemeinsamen Umsetzung der FATCA-Bestimmungen zu institutionalisieren, wurde das FATCA-Qualifikationsgremium gegründet. Es beurteilt Auslegungsfragen, die sich bei der Umsetzung des FATCA-Abkommens ergeben, und standardisiert seine praktische Anwendung. Da weder die Schweiz noch die Banken in der Auslegung des FATCA-Abkommens autonom sind, werden die zuständigen US-Behörden bei Bedarf konsultiert. 

Die Leitung des Qualifikationsgremiums liegt beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF. Beteiligt sind zudem verschiedene Behörden und Branchenorganisationen, darunter insbesondere auch die SBVg.   

Expertinnen und Experten

Andreas Rohrer
Policy Advisor Tax & Economic Policy
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