
Automatischer Informationsaustausch
Worum geht es beim AIA?
Der AIA ist ein internationaler Standard, der regelt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder untereinander Daten über Konten und Wertschriftendepots von Steuerpflichtigen austauschen. Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu verunmöglichen. Die Mitgliedsländer der G20, der OECD und weitere wichtige Finanzplätze – insgesamt über 100 Jurisdiktionen – haben sich zur Anwendung des AIA verpflichtet. Eine Ausnahme bilden die USA, welche ihren eigenen Standard (FATCA) umsetzen.
So funktioniert der AIA
Beim AIA werden die Informationen über Konten und Wertschriftendepots von Finanzinstituten an die nationalen Steuerbehörden gemeldet. Diese tauschen die Informationen dann mit den Steuerbehörden ihrer AIA-Partnerstaaten aus. Die Verantwortung für die Erhebung der Steuern liegt somit vollständig bei den Steuerbehörden der AIA-Partnerstaaten. Wie der Prozess im Detail funktioniert, zeigt der folgende Erklärfilm.
Einsatz der SBVg für einen praktikablen AIA
Die Schweiz ist vom AIA besonders stark betroffen, da hier mehr als ein Viertel der weltweit grenzüberschreitend angelegten Vermögen verwaltet werden. Für die Schweiz ist es daher wichtig, dass der AIA-Standard möglichst praktikabel und fair ist. Darum haben sich die Schweizer Regierung und die Banken in der OECD stark dafür eingesetzt, dass der AIA-Standard die folgenden Prinzipien erfüllt:
- Ein einziger globaler Standard,
- Einhaltung des Spezialitätsprinzips: Die Informationen dürfen nur zu dem im Abkommen vorgesehenen Zweck verwendet werden,
- Ausreichender juristischer und technischer Datenschutz,
- Reziprozität: Alle Staaten erheben und tauschen dieselben Informationen aus,
- Gleiche Regeln für alle zur Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten (Controlling Persons) auch bei Trusts und Sitzgesellschaften.
Der nun geltende Standard berücksichtigt diese Punkte weitgehend. Dank unseren konstruktiven und begründeten Vorschlägen, und dank der Unterstützung der Schweizer Behörden, hat die OECD wesentliche Anliegen der Schweizer Finanzindustrie im Standard berücksichtigt (insbesondere im Auslegungskommentar). Der konstruktive Schweizer Beitrag bei der Erarbeitung des Standards wurde von der OECD ausdrücklich gewürdigt.
Auch die Umsetzung des Standards im Schweizer Recht haben wir eng begleitet (siehe unsere Stellungnahmen im Kasten „Unsere Standpunkte“). Darüber hinaus haben wir beim Erstellen der Schweizer AIA-Wegleitung intensiv mit der ESTV zusammen gearbeitet.
Die Grundlage des AIA
Der AIA-Standard ist ein Paket aus vier Elementen, welche im OECD-Dokument „Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten“ (siehe unten) enthalten sind.
Regierungsabkommen oder Staatsvertrag
Damit zwei Länder untereinander den AIA-Standard umsetzen können, brauchen sie eine zwischenstaatliche Vereinbarung. Die OECD stellt hier ein Musterabkommen zur Verfügung, das Competent Authority Agreement, CAA (ab Seite 21). Diese Muster-Regierungsvereinbarung kann von Staaten verwendet werden, in denen die Regierung selbst die Kompetenz hat, das Land zum neuen Standard zu verpflichten. Die Schweiz wendet das CAA nicht an, sondern schliesst bilaterale Abkommen in Form von Staatsverträgen ab.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Gemeinsamer Meldestandard
Der Gemeinsame Meldestandard oder Common Reporting Standard, CRS (ab Seite 29) enthält den eigentlichen AIA-Standard. Er muss in nationales Recht umgesetzt werden.
Auslegungskommentar
Die Auslegungskommentare (ab Seite 63) konkretisieren das Musterabkommen (CAA) und den gemeinsamen Meldestandard (CRS) und enthalten Beispiele.
Technische Anwendungsrichtlinien
Sie definieren die technischen Anforderungen für den Austausch der Daten unter den Steuerbehörden und halten fest, wie die Datensicherheit zu gewährleisten ist (Anhang 3 und 4, ab Seite 230).
Das ganze AIA-Paket finden Sie hier.
Damit der AIA-Standard in der Schweiz anwendbar wird, muss er in nationale Gesetze und andere Vorschriften umgesetzt werden. Es sind dies:
- das AIA-Gesetz (AIAG), welches am 1.1.2017 in Kraft getreten ist;
- die AIA-Verordnung (AIAV), welche ebenfalls am 1.1.2017 in Kraft getreten ist;
- die AIA-Wegleitung der ESTV, welche auf rund 190 Seiten detaillierte Informationen zur Umsetzung des AIA durch die Finanzinstitute enthält;
- die technische Wegleitung der ESTV, welche Guidelines zu IT-Anforderungen enthalten wird.
AIA-Qualifikationsgremium
Am 1. Dezember 2016 wurde das AIA-Qualifikationsgremium konstituiert. Es behandelt Auslegungsfragen, die sich im Zusammenhang mit dem AIA in der Schweiz stellen. In der Auslegung ist die Schweiz aber nicht autonom. Vielmehr sind die Vorgaben des globalen Standards der OECD zu beachten.
Die Leitung des AIA-Qualifikationsgremiums liegt bei der ESTV und dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF. Beteiligt sind zudem die folgenden Institutionen:
- Schweizerische Bankiervereinigung
- Schweizerischer Versicherungsverband
- Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA
- SwissHoldings
- Verband Schweizerischer Vermögensverwalter
- SIX Group
- Treuhand Suisse
Der AIA und das Bankkundengeheimnis
Die Schweiz folgt seit jeher den internationalen Standards in Steuerfragen. Das heisst, sie hält sich an den von der OECD etablierten Standard und liefert bisher auf Anfrage Informationen über Konten von ausländischen Steuerpflichtigen an die Steuerbehörden der jeweiligen Länder. Mit dem AIA werden zukünftig Konto- und Depotinformationen jährlich automatisch an die Steuerbehörden der teilnehmenden Staaten übermittelt. Das Bankkundengeheiminis kann so von ausländischen Kunden nicht missbraucht werden, um im Wohnsitzland Steuern zu hinterziehen. Aber auch mit dem AIA bleiben die Informationen der Bankkunden gut geschützt, denn die Steuerbehörden sind an den Datenschutz und das Spezialitätsprinzip gebunden (siehe oben). Zudem bleibt das Bankkundengeheimnis als Berufsgeheimnis erhalten. Das heisst, es gilt für Schweizer Banker immer noch eine Schweigepflicht über ihre Kunden und deren Konten und Depots. Der Schutz der Privatsphäre bleibt für die Schweizer Banken ein wichtiges Anliegen. Mehr Informationen zum Schutz der Privatsphäre finden Sie hier.