
Regulierung von Close-out-Netting
Gestützt auf diese Bestimmungen müssen Banken über schriftliche und wohlbegründete Rechtsgutachten verfügen, welche bestätigen, dass die Netting-Vereinbarung gemäss den auf den Vertrag anwendbaren sowie den am Sitz der Gegenpartei geltenden Rechtsvorschriften rechtlich durchsetzbar ist. Dies müssen sie der FINMA in zufriedenstellender Weise nachweisen können.
Anforderungen an die Rechtsgutachten
Folgende Punkte müssen in den Rechtsgutachten überprüft und geregelt werden: die Befugnis einer Gegenpartei, in einen solchen Vertrag einzutreten sowie die Durchsetzbarkeit der Close-out- und Netting-Bestimmungen eines bestimmten Rahmenvertrags in einer bestimmten Rechtsordnung für bestimmte Gegenparteien. Die Rechtsgutachten sind von unabhängigen, mit der Materie vertrauten und in den jeweiligen Rechtsordnungen ansässigen Anwaltskanzleien zu erstellen.
Die FINMA verlangt von den Banken darüber hinaus ein etabliertes Verfahren um sicherzustellen, dass die Rechtsgutachten regelmässig auf ihre Aktualität hin überprüft werden.
Rechtsgutachten für alle unsere Mitglieder und weitere Interessierte zugänglich
Die Bankiervereinigung stellt ihren Mitgliedern und weiteren Interessierten Rechtsgutachten zur Verfügung, welche die Durchsetzbarkeit ihrer Rahmenverträge in zahlreichen relevanten Ländern bestätigen. Finanziert werden sie durch eine eigens darauf spezialisierte Arbeitsgruppe der SBVg. Zugang zu den Rechtsgutachten erhalten Mitglieder und Interessierte wie folgt: Mit einem Abonnement für sämtliche eingeholten Gutachten für CHF 5‘000 exkl. MwSt pro Kalenderjahr. oder durch den Einzelbezug von Gutachten (inkl. früherer Versionen) für CHF 1'000.00 pro Land und Vertragswerk exkl. MwSt.
Jüngst wurden Gutachten aktualisiert zum
- Schweizer Rahmenvertrag für Over-The-Counter Derivate (SMA OTC) von 2003 und 2013;
- (VM) Besicherungsanhang zum Schweizer Rahmenvertrag OTC;
- Rahmenvertrag betreffend Securities Lending and Borrowing (Effektendarlehen)
Sämtliche Gutachten wie auch die Rahmenverträge können über die SBVg bezogen werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie HIER.
Kontakt: jeannette.stoecklin@sba.ch
Co-Autor:
David Lehner | Attorney-at-law, MLaw
General Counsel Swiss Universal Bank | Head OTC Legal Advisory
CREDIT SUISSE AG