
Medienmitteilungen
16. November 2016
| Basel
Schweizer Banken publizieren weitere Namen zu nachrichtenlosen Vermögenswerten
Auf www.dormantaccounts.ch publizieren Schweizer Banken von Gesetzes wegen Vermögenswerte, die seit sehr langer Zeit nachrichtenlos sind. Am heutigen Tag wurden weitere Namen zu nachrichtenlosen Vermögenswerten publiziert.
16. Dezember 2015
| Basel
Schweizer Banken setzen neue Gesetzesbestimmungen zu nachrichtenlosen Vermögen um
Am 1. Januar 2015 ist eine neue Gesetzesbestimmung zu den nachrichtenlosen Vermögenswerten in der Schweiz in Kraft getreten, die unter anderem die Publikation der Namen von Inhabern sehr alter nachrichtenloser Kundenverbindungen auf einer Internetseite vorsieht. Diese Internetseite ist seit heute unter der Adresse https://www.dormantaccounts.ch öffentlich verfügbar. Meldet sich innerhalb eines Jahres kein Anspruchsberechtigter auf einen publizierten Vermögenswert, müssen die Banken die betroffenen Guthaben von Gesetzes wegen an den Staat abliefern.
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