
Medienmitteilungen
30. Juni 2015
| Basel
Angepasste Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) per 2016
Die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sind zentrale Anliegen des Schweizer Finanzplatzes. Die Schweiz ist in diesem Bereich international führend. Regelmässig passt die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) daher auch ihre Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) an. Per 2016 müssen Banken neu bei operativ tätigen juristischen Personen und Personengesellschaften den Kontrollinhaber feststellen.
Document Actions