Erste Stellungnahme der SBVg zur Änderung des Geldwäschereigesetzes betreffend Austausch von Finanzinformationen zwischen FIUs
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Erste Stellungnahme der SBVg zur Änderung des Geldwäschereigesetzes betreffend Austausch von Finanzinformationen zwischen FIUs
- Wir anerkennen die Notwendigkeit für einen Informationsaustausch zwischen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIU), da der Schweiz sonst eine Suspendierung ihrer Mitgliedschaft in der Egmont-Gruppe droht, was zu unnötigem internationalen Druck und einem Reputationsschaden führen würde.
- Der Informationsaustausch muss sich aber an strenge Vorgaben halten. So darf die Information beispielsweise nur für einen konkreten Fall ausgetauscht werden und nicht flächendeckend.
- Weiter darf die Information nicht an andere Behörden im jeweiligen Land weitergeleitet oder die normalen Amts- und Rechtshilfeverfahren dadurch umgangen werden.
- Die SBVg wird die Vorlage genau prüfen und im Zuge der Vernehmlassung ausführlich dazu Stellung nehmen.