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Erste Stellungnahme der SBVg zur Änderung des Geldwäschereigesetzes betreffend Austausch von Finanzinformationen zwischen FIUs

Basel, 18.01.2012

  • Wir anerkennen die Notwendigkeit für einen Informationsaustausch zwischen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIU), da der Schweiz sonst eine Suspendierung ihrer Mitgliedschaft in der Egmont-Gruppe droht, was zu unnötigem internationalen Druck und einem Reputationsschaden führen würde.
  • Der Informationsaustausch muss sich aber an strenge Vorgaben halten. So darf die Information beispielsweise nur für einen konkreten Fall ausgetauscht werden und nicht flächendeckend.
  • Weiter darf die Information nicht an andere Behörden im jeweiligen Land weitergeleitet oder die normalen Amts- und Rechtshilfeverfahren dadurch umgangen werden.
  • Die SBVg wird die Vorlage genau prüfen und im Zuge der Vernehmlassung ausführlich dazu Stellung nehmen.



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