Schweizerische Bankiervereinigung
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Bankkundengeheimnis
Das Bankkundengeheimnis hat seine Rechtsgrundlage in Artikel 47 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen vom 8. November 1934. Dort heisst es, dass, wer als Organ, Angestellter, Beauftragter, Liquidator oder Kommissar einer Bank, als Beobachter der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), als Organ oder Angestellter einer anerkannten revisionsstelle vertrauliche Informationen erhält, diese nicht weitergeben ("offenbaren") darf.

Geldwäscherei
Die Broschüre beschreibt das weltweit führende Instrumentarium der Schweiz zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Ein Anhang gibt einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Gesetze und Normen.

PDF Wie die Schweiz die Geldwäscherei bekämpft
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"Leitlinien für die Finanzplatzpolitik" des Eidg. Finanzdepartementes
Wie kann und soll der Staat berechenbare und stabile Rahmenbedingungen für den Schweizer Finanzsektor sicherstellen? Die neuen "Leitlinien für die Finanzplatzpolitik" des Eidg. Finanzdepartementes EFD vom August 2003 entwerfen einen transparenten Ordnungsrahmen für eine vorausschauende Politik zum Finanzplatz. Diese Politik zielt auf einen sorgfältigen Unterhalt der Erfolgsfaktoren im verschärften internationalen Standortwettbewerb ab. Der Staat zeichnet verantwortlich für ausgezeichnete Rahmenbedingungen, die Finanzdienstleister ihrerseits für die eigene Innovationskraft und ihr an- und ausdauerndes Streben nach Wettbewerbsvorteilen.

Damit die staatliche Regulierung mit den raschen Entwicklungen der Finanzmärkte Schritt halten kann, muss sie laufend überprüft und optimiert werden. Mit diesem Zweck vor Augen wurden die neuen Leitlinien, die Sie in der Beilage finden, entwickelt.

Weitere Informationen zu den aktuellen Reformvorhaben im Bereich der Finanzmarktregulierung finden Sie unter <nobr> www.finweb.admin.ch.

PDF Leitlinien für die Finanzpolitik

PDF Newsletter des EFD - Infoplus

Besondere Risiken im Effektenhandel
Eine Bank muss ihre Kundinnen und Kunden im Effektenhandel über die Risiken bestimmter Geschäftsarten informieren. Zu diesem Zweck stellen wir den Banken eine Broschüre in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch zur Verfügung. Sie enthält Informationen über die besonderen Risiken bei Options- und Termingeschäften, strukturierten und synthetischen Produkten sowie Anlagen in Non-traditional Funds und Emerging Markets.

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