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Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in der Sache UBS vom 22. Janaur 2010

Basel, 22. Januar 2010

  • Die SBVg nimmt vom Entscheid Kenntnis.
  • Die SBVg kennt die genauen Begründungen nicht respektive konnte das Urteil noch nicht im Detail analysieren.
  • Wichtig für die SBVg ist, dass mit dem Entscheid die im Staatsvertrag mit der Schweiz und dem Vergleichsabkommen der UBS festgelegten Verfahren eingehalten wurden und ein Schweizer Gericht ein abschliessendes Urteil fällen konnte.
  • Die SBVg kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht über die Auswirkungen dieses Urteils auf das Abkommen zwischen den USA und der Schweiz vom August 2009 spekulieren



Kontaktadressen für Medienanfragen

Thomas Sutter James Nason
Leiter Kommunikation Schweiz Head of International Communications
Tel. +41 61 295 92 06 Tel. +41 61 295 92 15
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