Mit der Schaffung eines Zertifizierungssystems Praxisausbilder mit entsprechenden Vorgaben seitens der SBVg erhält die Praxisausbildertätigkeit einen offiziellen Charakter, belegt durch den Branchenverband und damit entsprechende Wertschätzung. Des Weiteren wird
- die Qualität der Praxisausbildertätigkeit generell erhöht,
- das Ansehen / die Attraktivität der Praxisausbildertätigkeit gesteigert,
- die Vergleichbarkeit der Praxisausbildertätigkeit in der Branche Bank sichergestellt,
- die Arbeitsmarktfähigkeit von Mitarbeitern mit Praxisausbildertätigkeit erhöht und
- die Transparenz gegen innen und aussen (externe Bildungsträger wie BBT, Kantone etc.) sichergestellt.
Die Umsetzung des SBVg-Zertifizierungssystem für Praxisausbilder erfolgt seit Juni 2004.
Kurzbeschrieb Zertifizierungsverfahren für Institute/Bankengruppen
Bedingungen für die Zertifizierung von Praxisausbilder
Verfahren Zertifikatserteilung
Dokumentation zum Zertifizierungsverfahren
Zertifizierung von Instituten und Bankengruppen
Kurzbeschrieb Zertifizierungsverfahren für Institute/Bankengruppen Mitgliedinstitute der SBVg, welche eine Zertifizierung ihrer Praxisausbilder anstreben, können der SBVg ein Mal pro Jahr (jeweils bis spätestens Ende August) ein Gesuch einreichen. Zusammen mit dem Antrag ist ein Konzept einzureichen, welches die institutsinterne Sicherstellung der vorgegebenen Fähigkeiten und Kernkompetenzen der Praxisausbilder offen legt und deren Überprüfung durch die SBVg ermöglicht.
Das Fachgremium Zertifizierungssystem nimmt eine Beurteilung vor und hält seine Ergebnisse sowie Empfehlungen in einem Bericht fest. Die Beurteilung der Konzepte erfolgt aufgrund der eingereichten Unterlagen des Antragstellers. Über den Antrag auf Zertifizierung entscheidet das Fachgremium Zertifizierungssystem. Die Schweizerische Bankiervereinigung orientiert die antragstellende Bank bzw. Bankengruppe schriftlich über den Entscheid.
Zertifizierung von Praxisausbildern
Bedingungen für die Zertifizierung von Praxisausbilder Praxisausbilder, deren Institut zertifiziert ist und die ihre Funktion während mindestens 2 Jahren ausgeübt haben sowie über die von der SBVg geforderten Fähigkeiten und Kernkompetenzen verfügen, erhalten auf Antrag ihres Instituts von der Schweizerischen Bankiervereinigung ein Zertifikat. Dieses bescheinigt, dass die entsprechende Person die erwähnte Funktion über mindestens 2 Jahre hinweg ausgeübt hat und über die notwendigen Fähigkeiten und Kernkompetenzen verfügt, einen Auszubildenden am Arbeitsplatz auszubilden.
Verfahren Zertifikatserteilung Die zertifizierten Institute können 2 Mal pro Jahr (im April und Oktober) die Zertifikatserteilung für ihre Praxisausbilder mit dem unter www.swissbanking.org erhältlichen Formular beantragen.
Dokumentation zum Zertifizierungsverfahren PDF Reglement SBVg-Zertifizierung Praxisausbilder PDF Richtlinien SBVg-Zertifizierung Praxisausbilder XLS Antragsformular Zertifikat PA DOC Kriterienraster für Überprüfung Anträge
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