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Basel, 19. Dezember 2005 – Die Schweizerische Bankiervereinigung
(SBVg) unterstützt im Grundsatz die vorgesehene schweizerische Umsetzung von Basel II. In Bezug auf
die provisorische Kalibrierung hat die SBVg aber noch Bedenken. Bei der finalen Kalibrierung ab Anfang
2006 muss es darum gehen, die richtige Balance zu finden zwischen den Vorteilen einer überzeugenden
Regulierung und der Minimierung von Wettbewerbsnachteilen im internationalen Vergleich.
Basel
II bezeichnet die revidierte Eigenkapitalvereinbarung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Basel
II ist als so genanntes "Soft Law" nicht direkt verbindlich, sondern bedarf jeweils einer
nationalen Umsetzung. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat die gesetzgeberische Umsetzung in
der Schweiz im Rahmen einer gemischten Arbeitsgruppe, in der auch die Schweizerische Bankiervereinigung
(SBVg) vertreten war, koordiniert und Ende September 2005 die öffentliche Vernehmlassung darüber eröffnet.
Basel II wird auf der Ebene von bundesrätlichen Verordnungen sowie von verschiedenen EBK-Rundschreiben
umgesetzt und soll per Anfang 2007 in Kraft treten.
Die SBVg unterstützt
grundsätzlich die vorgeschlagene schweizerische Umsetzung von Basel II. Sowohl Basel II selbst als auch
die geplante Überführung in schweizerisches Recht bemühen sich um eine angemessene Differenzierung,
indem Banken die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Verfahren zur Ermittlung ihres regulatorischen
Eigenkapitals zu wählen (Menu Approach).
Hinsichtlich der provisorisch
vorgesehenen Kalibrierung hat die SBVg aber zurzeit noch Bedenken. Es geht darum, die richtige Balance
zwischen den Vorteilen einer überzeugenden und glaubwürdigen Regulierung einerseits und einer Minimierung
von Wettbewerbsnachteilen schweizerischer Banken im internationalen Vergleich (Level Playing Field)
anderseits zu finden. Weil die Quantitative Impact Study (QIS) Schweiz zeitlich parallel mit der Vernehmlassung
läuft, kann die SBVg zur Kalibrierung noch nicht abschliessend Stellung nehmen und behält sich eine
entsprechende Stellungnahme vor. Aus unserer Sicht ist insbesondere zentral, dass die Verteilungswirkungen
des Übergangs vom Status quo zu Basel II sorgfältig analysiert werden.
Die
im Bereich der Unterlegung von Kreditrisiken vorgesehene "Zwei-Tunnel-Struktur" (Schweizer
Standardansatz und Internationaler Standardansatz) stellt eine akzeptable Lösung dar, welche der Heterogenität
unseres Bankensektors Rechnung zu tragen versucht. Bei der Kalibrierung ist die Wettbewerbsneutralität
zwischen beiden Ansätzen bestmöglich sicherzustellen.
Bezüglich der vorgesehenen
Eigenmittel-Zuschläge akzeptiert die SBVg, dass die EBK in speziellen Fällen Eigenmittelüberschüsse
verlangen kann. Die SBVg erachtet aber die vorgesehene Höhe für einen allgemein erwarteten bzw. flächendeckenden
Überschuss von 20% als zu hoch und lehnt das Prinzip einer Quantifizierung dieses Überschusses aus politischen
und rechtlichen Gründen ab. Allfällige Überschüsse sind im Einzelfall zu begründen und nicht im Voraus
generell zu fixieren.
Mitteilung an die
Medien Der vollständige deutsche Text der Vernehmlassung kann unter
www.swissbanking.org/Vernehmlassungen eingesehen werden. Im aktuellen Jahresbericht
PDF finden Sie ab Seite 8 einige grundsätzliche
Erklärungen
zu Basel II.
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| Thomas Sutter |
James Nason |
| Leiter Kommunikation Schweiz |
Head of International Communications |
Schweizerische Bankiervereinigung, Basel |
Schweizerische Bankiervereinigung, Basel |
| Tel. +41 61 295 92 06 |
Tel. +41 61 295 92 15 |
| Fax +41 61 272 53 82 |
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