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Medienkonferenz vom 13. September 2001
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Tour d'horizon
Dr. Georg F. Krayer, Präsident, Schweizerische Bankiervereinigung
Sehr geehrte Damen und Herren
Es ist mir ein spezielles Anliegen, Sie am Vortag des Bankiertags aus erster Hand
über die neuesten Entwicklungen in unserer Branche zu informieren.
Die Schweiz ist zurzeit in engem bilateralen Kontakt mit der EU. Gerne möchte ich
Ihnen unsere Sicht zu den Fragen, welche die Banken betreffen, darlegen. Im Weiteren ist
es mir ein grosses Anliegen, die, vor allem in den Medien, heftig geführte
öffentliche Diskussion über die Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz
in einen grösseren Zusammenhang zu bringen und Ihnen unsere klare Position
unmissverständlich zu erläutern. Die Finanzpolitik ist ein Dauerthema in der
Schweiz. Last but not least werde ich Ihnen aufzeigen, wieso die Initiative zur
Einführung einer Kapitalgewinnsteuer ein falscher Weg an sich zur nachhaltigen
Gesundung der Bundesfinanzen ist und die Schuldenbremse demgegenüber ein wichtiger
Schritt in die richtige Richtung darstellt.
EU, OECD und FATF und ihr Einfluss auf den Finanzplatz Schweiz
Sie mögen sich erinnern: Im Juni 2000 hat die "Financial Action Task Force"
(FATF) eine Liste mit 15 Ländern veröffentlicht, die nach ihrer Beurteilung
nicht wirksam gegen die Geldwäscherei vorgingen. Sie hat diese Länder im
vergangenen Jahr zu entsprechenden Mehranstrengungen aufgefordert. Nun liegt seit dem 22.
Juni 2001 die Liste in à jour gebrachter Fassung vor. Die Bahamas, die Cayman
Islands, Liechtenstein und Panama figurieren nun nicht mehr darauf. Die weiteren
Fortschritte dieser Länder im Kampf gegen die Geldwäscherei stehen nun aber im
Scheinwerferlicht. Die Schweiz auch, muss ich leider anfügen. Mehr dazu im
nächsten Kapitel.
Bei der OECD und ihrem Kampf gegen den "schädlichen Steuerwettbewerb"
denken wir mit vorsichtigem Optimismus an den Kurswechsel des neuen US-Schatz-ministers,
Paul H. O'Neill, der im Mai grosse Vorbehalte seiner Administration zur bisherigen Linie
dieser Organisation gegenüber den Steuerparadiesen angekündigt hat. Das sind
neue und erfreuliche Töne: Die USA teilen jetzt also die Haltung der Schweiz (die
sich zum Bericht der OECD notabene schon 1998 der Stimme enthalten hat), dass
Steuerwettbewerb ein probates Mittel ist, die Steuerbelastung im Zaum zu halten. Diese
Haltung der USA hat die Gremien der OECD veranlasst, die Veröffentlichung der
bereinigten Liste der Steuerparadiese auf November 2001 zu verschieben. Wir dürfen
mit Genugtuung feststellen, dass andere Länder unsere Haltung in dieser Frage teilen.
An unserer letzten Medienkonferenz vergangenen Februar haben wir ausführlich zum
Richtlinienvorschlag der EU über die Besteuerung der Sparzinsen gesprochen. Aus
unserer Sicht gibt es Anlass zu kritischen Fragen. Daneben gibt es aber weitere
"Traktanden" zwischen der Schweiz und der EU: Zehn Dossiers waren dieses
Frühjahr Gegenstand der exploratorischen Gespräche. Davon interessierten uns
einige besonders, nebst der erwähnten Besteuerung der Sparzinsen, die Liberalisierung
des Dienstleistungsmarkts und, etwas weniger direkt, die Bekämpfung des Betrugs und
die Verträge von Schengen und Dublin.
Ich kann diese Dossiers heute nicht erschöpfend kommentieren, sonst könnten Sie
Ihren Bericht heute gar nicht mehr schreiben, will Ihnen aber doch kurz unsere Positionen
darlegen.
Zur Besteuerung der Sparzinsen hat die EU am 18. Juli 2001 einen neuen
Richtlinienvorschlag publiziert. Er folgt den Entscheiden der Konferenz von Feira vom Juni
2000 und des Brüsseler ECOFIN-Gipfels. Also nichts Neues - trotzdem ist unsere volle
Aufmerksamkeit für die Behandlung dieses Geschäfts im Europäischen
Parlament gefordert. Im vorliegenden Jahresbericht finden Sie auf der Seite 22 kurz und
prägnant unsere Meinung dazu.
Kurz nach Abschluss der bilateralen Verträge hat die Schweiz mit der EU die Aufnahme
weiterer Verhandlungen, etwa zur Liberalisierung des Dienstleistungsmarkts, zur
Bekämpfung des Betrugs und zur Unterzeichnung der Verträge von Schengen und
Dublin, geprüft. Der Finanzplatz Schweiz ist insoweit davon betroffen, als es um den
Ausbau der Rechts- und Amtshilfe und insbesondere um den gegenseitigen
Informationsaustausch geht. Erlauben Sie mir dazu zuerst ein paar grundsätzliche
Bemerkungen.
Die Rechtshilfe in Strafsachen war früher im Wesentlichen subsidiär und
komplementär zur nationalen Justiz. Fehlten einem Staat Beweismittel, um sein eigenes
Recht bei sich zu Hause durchzusetzen, konnte er ein befreundetes Land um Rechtshilfe
angehen.
Seit einiger Zeit hat sich die Tendenz gekehrt: Einige Länder verstehen die
Rechtshilfe jetzt nicht mehr subsidiär und komplementär, sondern als Mittel zur
Vorabklärung, ehe sie überhaupt zu Hause ein Strafverfahren einleiten. Es ist
natürlich bequemer, das Beweisverfahren an eine kompetente und kosteneffiziente
Instanz im Ausland "outzusourcen", als dieses Verfahren der eigenen,
überlasteten, oft auch trägen Justiz zu überlassen. Diese Beobachtung
lässt sich gerade auch im Steuerbereich machen, wo mehr und mehr Steuerbehörden
Informationen über ihre Steuerpflichtigen durch Kollegen im Ausland einholen lassen.
Aus dieser unserem Rechtsempfinden diametral widersprechenden Auslegung können
für die Zukunft der bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU einige
Schlussfolgerungen gezogen werden:
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Das Bankkundengeheimnis basiert auf einer alten Tradition des Schutzes der finanziellen Privatsphäre eines Jeden und einer Jeden von uns gegen Verletzungen. In einem Rechtshilfeverfahren tritt aber das Bankkundengeheimnis zugunsten der Strafbehörden zurück. Dies ist richtig so, und hier macht denn auch niemand einen Handlungs- und Änderungsbedarf geltend. |
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Das Wachstum der organisierten Kriminalität macht eine verstärkte Koordination der strafrechtlichen Instrumente der einzelnen Länder nötig. Die Schweiz hat auf diesem Gebiet etwa bei der Bekämpfung der Grosskriminalität Pionierarbeit geleistet und ist entschlossen, das weiterhin zu tun. |
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Die Schweiz kennt eine lange Tradition der Rechtshilfe in Strafsachen. Unser Land hat klare, eindeutige und verständliche Regeln. Darauf lässt sich auch im Verhältnis zur EU bauen. Das ist auf alle Fälle wirksamer und sinnvoller als die Aufstellung neuer, allgemeiner, doch ungenauer Grundsätze. |
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Unser Rechtsstaat soll sich für Werte einsetzen, die in einer demokratischen Legitimität wurzeln. Das hängt zusammen mit einer zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Staat geteilten Verantwortung für das öffentliche Wohl. Die Schweiz wird ihre Überzeugung in diesen Fragen mit Festigkeit vertreten, weil hinter ihren Behörden der klare Wille der Bevölkerung steht. |
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Eine schleichende Aushöhlung des Bankkundengeheimnisses durch einen uferlosen Ausbau der Amtshilfe oder durch die spätere Übernahme des "acquis communautaire" ohne Mitwirkung darf es nicht geben. |
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Die Schweiz gehört in die UNO
Nächstes Jahr werden wir über einen Beitritt der Schweiz zur UNO abstimmen. Die
Banken in der Schweiz möchten in dieser Frage frühzeitig eine
unmissverständliche Botschaft geben. Abseits vom Ort zu stehen, wo Antworten auf die
Herausforderungen unserer Zeit gesucht, geprüft und entschieden werden, scheint uns
je länger desto unsinniger. Zusammen mit dem Vatikan ist die Schweiz derzeit das
einzige Nichtmitglied der Vereinten Nationen. Wir finden keine vernünftigen
Gründe gegen einen Beitritt, und unser Verwaltungsrat hat sich schon im September
1998 für einen Beitritt bzw. ein positives Engagement ausgesprochen.
Geldwäschereibekämpfung - Schweiz weltweit führend
Die Geldwäschereibekämpfung der Schweiz geriet in den letzten Wochen und Monaten
immer wieder negativ in die Schlagzeilen. Vor allem beim Vollzug des
Geldwäschereigesetzes von 1998 wurde im Bereich des Parabankensektors ein gewisser
Vollzugsnotstand festgestellt. Dies ist aber bei einem ambitiösen Gesetz mit neuem
Wirkungsfeld nach so kurzer Zeit auch nicht verwunderlich. Der heftigen Kritik, die
für ein veritables Theater im verregneten Frühsommer gesorgt hatte, fehlte es
oft an Tiefe und an Weitsicht. Als Klammerbemerkung möchte ich festhalten, dass mit
der Mitte August erfolgten Neubesetzung der Leitung der Kontrollstelle und vor allem auch
dem Ausbau der Sollstellen richtige Massnahmen erfolgt sind. Erlauben Sie mir aber
trotzdem, den Blickwinkel zu vergrössern und unsere Position in fünf Punkten
unmissverständlich zu erläutern.
Denn eines ist uns Banken gewiss: auch wenn sich die kritisierten Vollzugsprobleme nur auf
den Parabankensektor beschränken, steht das Renommee des gesamten Finanzplatzes - im
In- und vor allem auch im Ausland - auf dem Spiel.
| 1. |
Ohne umfassende Geldwäschereibekämpfung gibt es keinen sauberen Finanzplatz. Darin sind sich die Schweizer Banken einig. Ich habe es schon bei vielen Gelegenheiten gesagt und wiederhole mich gerne nochmals: Wir wollen keine kriminellen Gelder und wir brauchen diese Gelder auch nicht. |
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| 2. |
Die Schweiz weist bei der Bekämpfung der Geldwäscherei als erstes Land ein umfassendes Regelwerk zur Prävention und strafrechtlichen Verfolgung der Geldwäscherei auf. Es beschränkt sich beispielsweise - im Unterschied zur gültigen europäischen Geldwäschereirichtlinie - nicht nur auf Drogendelikte und organisierte Kriminalität, sondern schliesst jedes Verbrechen ein. |
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| 3. |
Es kann nicht genug betont werden, dass in den Bereichen von grösster wirtschaftlicher Bedeutung - den Banken, Effektenhändlern und Versicherungen - die Geldwäschereibekämpfung schon seit langem reibungslos funktioniert. Namentlich bei der konsequenten Umsetzung des "Know-your-customer"-Prinzips kommt dem Finanzplatz Schweiz seit 1977 eine Vorreiterrolle zu. So diskutieren zurzeit gerade die USA wieder, ob sie ihren Banken eine Kundenidentifikation à la Suisse überhaupt zumuten wollen und können. |
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| 4. |
Der Bankensektor ist von den temporären Schwierigkeiten in der Kontrollstelle für Geldwäscherei nicht direkt betroffen. Im Bankenbereich zeigt sich die vorteilhafte Zusammenarbeit zwischen strenger Aufsicht durch die Eidgenössische Bankenkommission und subsidiärer Selbstregulierung unter dem Dach der Schweizerischen Bankiervereinigung. |
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Schliesslich halten wir an unserer Forderung nach einer adäquaten Aufsicht über alle Finanzintermediäre fest. Wir stimmen aber nicht in den populistischen Ruf nach einer neuen staatlichen Superbehörde ein. Wir sind überzeugt, dass die Vorteile einer guten Selbstregulierung nicht vernachlässigt werden dürfen. Unser Motto lautet daher: so wenig staatliche Aufsicht wie nötig und so viel Selbstregulierung wie möglich.
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Es bleibt abschliessend festzuhalten, dass sich die Geldwäschereibekämpfung in
der Schweiz weder in einer Krise befindet noch sich im internationalen Vergleich zu
verstecken braucht. Die Schweiz hat mit dem Geldwäschereigesetz von 1998 im
Nichtbankensektor Pionierarbeit geleistet. Berechtigte Kritik muss ernst genommen werden.
Die Schweizer Banken sind gerne bereit, bei der Umsetzung des Geldwäschereigesetzes
unterstützend zu wirken. Belehrungen jeglicher Art sind hingegen fehl am Platz. Ganz
abstrus wird es jeweils, wenn die Schweiz vorschnell aus dem Ausland für den noch
nicht reibungslosen Vollzug eines komplizierten und neuen Gesetzes gescholten wird, das es
in den entsprechenden Ländern überhaupt noch nicht gibt.
In Ihren Unterlagen finden Sie als Orientierungshilfe über das dichte Netz zur
Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäscherei in der Schweiz die wichtigsten
gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Nein zur schädlichen Kapitalgewinnsteuer
Am 2. Dezember 2001 kann das Schweizer Stimmvolk zu zwei finanzpolitischen Vorlagen
Stellung beziehen, die für die steuerlichen Rahmenbedingungen und somit für den
Wirtschaftsstandort Schweiz von grosser Bedeutung sind: die Einführung einer
Kapitalgewinnsteuer und die sogenannte Schuldenbremse.
Das Faszinierende an Steuern ist ja, dass immer wieder neue erfunden werden, obwohl die
Leute schon die alten nicht zahlen wollen. Dieses Motto hat sich wohl auch der
Schweizerische Gewerkschaftsbund auf die Fahne geschrieben, als er die Forderung nach
einer Kapitalgewinnsteuer von 20% aufstellte. Sie soll zusätzlich zur
Einkommenssteuer, zur Vermögenssteuer und zu den Konsumsteuern vor allem jene
Steuerpflichtigen treffen, die bereits den Grossteil aller Steuereinnahmen von Bund und
Kantonen leisten: So bezahlen heute 3% aller Steuerpflichtigen mehr als die Hälfte
der direkten Bundessteuer. Die Folge davon wäre, dass der Steuerwiderstand gerade
dieser für das Steuersubstrat so bedeutenden Gruppe zunehmen würde. Mit
Abwanderungen oder Steuerumgehungen in grösserem Stil müsste gerechnet werden.
Es sei die Frage gestattet, wieso wir Schweizer uns freiwillig und ohne Not diesem Risiko
aussetzen und das Fuder endgültig überladen wollen?
Eine Kapitalgewinnsteuer ist auch weit weniger ergiebig, als dies von vielen erwartet
wird. Daher haben alle Kantone in der Schweiz - zuletzt Graubünden im Jahre 1997 -
diese Steuer abgeschafft. Der Bundesrat schätzt die reinen Einnahmen in guten
Börsenjahren auf CHF 100 bis 400 Mio. Werden davon aber noch die Kosten für den
grossen Erhebungsaufwand mit einer aufgeblähten Steuerbürokratie abgezogen,
könnte der Nettoertrag leicht gegen Null tendieren!
Aus Mangel an guten Argumenten verweisen die Initianten immer wieder auf die USA, wo die
Kapitalgewinnsteuer das Staatsdefizit beseitigt haben soll. Doch auch hier sprechen die
Tatsachen eine andere Sprache. Wohl werden in den USA Kapitalgewinne natürlicher
Personen besteuert. Demgegenüber gibt es keine vergleichbare Vermögenssteuer. In
der Schweiz ist es umgekehrt. Vergleicht man die Einnahmen, so ergibt sich ein klares Plus
für die einfach zu erhebende Vermögenssteuer: In den USA bringt die
Kapitalgewinnsteuer privater Personen 2,8% des Gesamtsteuerertrags. In der Schweiz
resultiert aus der Vermögenssteuer natürlicher Personen (1997: CHF 3 Mia.)
demgegenüber ein Anteil von 4%.
Die Befürworter weisen auch immer wieder darauf hin, dass die meisten
europäischen Staaten Kapitalgewinne besteuern. Verschwiegen wird dabei, dass diese
Länder zumeist auch keine Vermögenssteuern erheben und obendrein die
wirtschaftliche Doppelbelastung zwischen Aktiengesellschaft und Aktionär gemildert
oder sogar beseitigt wird. Im Weiteren handelt es sich oftmals bloss um die Besteuerung
kurzfristiger Gewinne oder um solche aus der Veräusserung grösserer
Beteiligungspakete. All das ist hierzulande anders und deshalb nicht mit
ausländischen Regelungen vergleichbar. Hier ginge es um eine neue zusätzliche
Belastung des gleichen Substrats und um ein falsches Signal gegen das Sparen und die
private Selbstvorsorge.
Kurz gesagt: die Initiative würde unser bewährtes Steuersystem aus dem Lot
bringen. Sie bringt unzumutbare Doppelbelastungen, die kein anderes Land kennt. Im
Weiteren ist sie wachstumshemmend und belastet den Mittelstand sowie die KMU-Betriebe
unverhältnismässig. Schliesslich stehen Aufwand und Ertrag bei der Erhebung
einer solchen Steuer in keinem Verhältnis.
. Ja zur zukunftsgerechten Schuldenbremse
Dass die Schweizer Banken in finanzpolitischen Fragen nicht nur "Nein" sagen
können, zeigt die Abstimmung über die sogenannte Schuldenbremse. In dieser
für den zukünftigen finanzpolitischen Spielraum eminent wichtigen Frage
unterstützen die Schweizer Banken zusammen mit der Schweizer Wirtschaft Bundesrat und
Parlament und empfehlen ein überzeugendes "Ja". Worum geht es? Bei der
Schuldenbremse handelt es sich um einen in der Verfassung verankerten Mechanismus zur
Haushaltssteuerung und Begrenzung der Verschuldung. Sie soll den Bundeshaushalt vor
strukturellen Ungleichgewichten bewahren und damit verhindern, dass die Schulden des
Bundes wie in der Vergangenheit ansteigen. Dieses neue Instrument löst auf
Verfassungsstufe die Übergangsbestimmung zum Haushaltsziel 2001 ab. Während
letzteres die Sanierung des Bundeshaushalts, also die Eliminierung des strukturellen
Defizits zum Ziel hatte, verhindert die Schuldenbremse, dass der Bundeshaushalt erneut aus
dem Gleichgewicht gerät und sich ein neues strukturelles Defizit bilden kann.
Erreicht würde dies durch eine ausgeglichene Rechnung über einen ganzen
Konjunkturzyklus. Die Schweiz hat im internationalen Vergleich tiefe Steuern und hohe
Staatsleistungen. Das muss so bleiben. Deshalb setzt die Schuldenbremse bei der
Ausgabendisziplin an. Der Staat soll mit seinen Ausgaben in Zukunft nicht wieder
überborden. Mit der Schuldenbremse erhält er ein gutes Instrument, um eine
langfristig verantwortungsvolle Finanzpolitik zu betreiben. Zukünftige Generationen
sollen die Früchte einer vernünftigen Ausgabenpolitik ernten können und
dürfen nicht weiterhin die Bürden hoher Defizite tragen.
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