Schweizerische Bankiervereinigung
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Medienkonferenz vom 13. September 2001
Tour d'horizon

Dr. Georg F. Krayer, Präsident, Schweizerische Bankiervereinigung

Sehr geehrte Damen und Herren

Es ist mir ein spezielles Anliegen, Sie am Vortag des Bankiertags aus erster Hand über die neuesten Entwicklungen in unserer Branche zu informieren.

Die Schweiz ist zurzeit in engem bilateralen Kontakt mit der EU. Gerne möchte ich Ihnen unsere Sicht zu den Fragen, welche die Banken betreffen, darlegen. Im Weiteren ist es mir ein grosses Anliegen, die, vor allem in den Medien, heftig geführte öffentliche Diskussion über die Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz in einen grösseren Zusammenhang zu bringen und Ihnen unsere klare Position unmissverständlich zu erläutern. Die Finanzpolitik ist ein Dauerthema in der Schweiz. Last but not least werde ich Ihnen aufzeigen, wieso die Initiative zur Einführung einer Kapitalgewinnsteuer ein falscher Weg an sich zur nachhaltigen Gesundung der Bundesfinanzen ist und die Schuldenbremse demgegenüber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung darstellt.

EU, OECD und FATF und ihr Einfluss auf den Finanzplatz Schweiz
Sie mögen sich erinnern: Im Juni 2000 hat die "Financial Action Task Force" (FATF) eine Liste mit 15 Ländern veröffentlicht, die nach ihrer Beurteilung nicht wirksam gegen die Geldwäscherei vorgingen. Sie hat diese Länder im vergangenen Jahr zu entsprechenden Mehranstrengungen aufgefordert. Nun liegt seit dem 22. Juni 2001 die Liste in à jour gebrachter Fassung vor. Die Bahamas, die Cayman Islands, Liechtenstein und Panama figurieren nun nicht mehr darauf. Die weiteren Fortschritte dieser Länder im Kampf gegen die Geldwäscherei stehen nun aber im Scheinwerferlicht. Die Schweiz auch, muss ich leider anfügen. Mehr dazu im nächsten Kapitel.

Bei der OECD und ihrem Kampf gegen den "schädlichen Steuerwettbewerb" denken wir mit vorsichtigem Optimismus an den Kurswechsel des neuen US-Schatz-ministers, Paul H. O'Neill, der im Mai grosse Vorbehalte seiner Administration zur bisherigen Linie dieser Organisation gegenüber den Steuerparadiesen angekündigt hat. Das sind neue und erfreuliche Töne: Die USA teilen jetzt also die Haltung der Schweiz (die sich zum Bericht der OECD notabene schon 1998 der Stimme enthalten hat), dass Steuerwettbewerb ein probates Mittel ist, die Steuerbelastung im Zaum zu halten. Diese Haltung der USA hat die Gremien der OECD veranlasst, die Veröffentlichung der bereinigten Liste der Steuerparadiese auf November 2001 zu verschieben. Wir dürfen mit Genugtuung feststellen, dass andere Länder unsere Haltung in dieser Frage teilen.

An unserer letzten Medienkonferenz vergangenen Februar haben wir ausführlich zum Richtlinienvorschlag der EU über die Besteuerung der Sparzinsen gesprochen. Aus unserer Sicht gibt es Anlass zu kritischen Fragen. Daneben gibt es aber weitere "Traktanden" zwischen der Schweiz und der EU: Zehn Dossiers waren dieses Frühjahr Gegenstand der exploratorischen Gespräche. Davon interessierten uns einige besonders, nebst der erwähnten Besteuerung der Sparzinsen, die Liberalisierung des Dienstleistungsmarkts und, etwas weniger direkt, die Bekämpfung des Betrugs und die Verträge von Schengen und Dublin.

Ich kann diese Dossiers heute nicht erschöpfend kommentieren, sonst könnten Sie Ihren Bericht heute gar nicht mehr schreiben, will Ihnen aber doch kurz unsere Positionen darlegen.

Zur Besteuerung der Sparzinsen hat die EU am 18. Juli 2001 einen neuen Richtlinienvorschlag publiziert. Er folgt den Entscheiden der Konferenz von Feira vom Juni 2000 und des Brüsseler ECOFIN-Gipfels. Also nichts Neues - trotzdem ist unsere volle Aufmerksamkeit für die Behandlung dieses Geschäfts im Europäischen Parlament gefordert. Im vorliegenden Jahresbericht finden Sie auf der Seite 22 kurz und prägnant unsere Meinung dazu.

Kurz nach Abschluss der bilateralen Verträge hat die Schweiz mit der EU die Aufnahme weiterer Verhandlungen, etwa zur Liberalisierung des Dienstleistungsmarkts, zur Bekämpfung des Betrugs und zur Unterzeichnung der Verträge von Schengen und Dublin, geprüft. Der Finanzplatz Schweiz ist insoweit davon betroffen, als es um den Ausbau der Rechts- und Amtshilfe und insbesondere um den gegenseitigen Informationsaustausch geht. Erlauben Sie mir dazu zuerst ein paar grundsätzliche Bemerkungen.

Die Rechtshilfe in Strafsachen war früher im Wesentlichen subsidiär und komplementär zur nationalen Justiz. Fehlten einem Staat Beweismittel, um sein eigenes Recht bei sich zu Hause durchzusetzen, konnte er ein befreundetes Land um Rechtshilfe angehen.

Seit einiger Zeit hat sich die Tendenz gekehrt: Einige Länder verstehen die Rechtshilfe jetzt nicht mehr subsidiär und komplementär, sondern als Mittel zur Vorabklärung, ehe sie überhaupt zu Hause ein Strafverfahren einleiten. Es ist natürlich bequemer, das Beweisverfahren an eine kompetente und kosteneffiziente Instanz im Ausland "outzusourcen", als dieses Verfahren der eigenen, überlasteten, oft auch trägen Justiz zu überlassen. Diese Beobachtung lässt sich gerade auch im Steuerbereich machen, wo mehr und mehr Steuerbehörden Informationen über ihre Steuerpflichtigen durch Kollegen im Ausland einholen lassen.

Aus dieser unserem Rechtsempfinden diametral widersprechenden Auslegung können für die Zukunft der bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU einige Schlussfolgerungen gezogen werden:

Das Bankkundengeheimnis basiert auf einer alten Tradition des Schutzes der finanziellen Privatsphäre eines Jeden und einer Jeden von uns gegen Verletzungen. In einem Rechtshilfeverfahren tritt aber das Bankkundengeheimnis zugunsten der Strafbehörden zurück. Dies ist richtig so, und hier macht denn auch niemand einen Handlungs- und Änderungsbedarf geltend.
Das Wachstum der organisierten Kriminalität macht eine verstärkte Koordination der strafrechtlichen Instrumente der einzelnen Länder nötig. Die Schweiz hat auf diesem Gebiet etwa bei der Bekämpfung der Grosskriminalität Pionierarbeit geleistet und ist entschlossen, das weiterhin zu tun.
Die Schweiz kennt eine lange Tradition der Rechtshilfe in Strafsachen. Unser Land hat klare, eindeutige und verständliche Regeln. Darauf lässt sich auch im Verhältnis zur EU bauen. Das ist auf alle Fälle wirksamer und sinnvoller als die Aufstellung neuer, allgemeiner, doch ungenauer Grundsätze.
Unser Rechtsstaat soll sich für Werte einsetzen, die in einer demokratischen Legitimität wurzeln. Das hängt zusammen mit einer zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Staat geteilten Verantwortung für das öffentliche Wohl. Die Schweiz wird ihre Überzeugung in diesen Fragen mit Festigkeit vertreten, weil hinter ihren Behörden der klare Wille der Bevölkerung steht.
Eine schleichende Aushöhlung des Bankkundengeheimnisses durch einen uferlosen Ausbau der Amtshilfe oder durch die spätere Übernahme des "acquis communautaire" ohne Mitwirkung darf es nicht geben.

Die Schweiz gehört in die UNO
Nächstes Jahr werden wir über einen Beitritt der Schweiz zur UNO abstimmen. Die Banken in der Schweiz möchten in dieser Frage frühzeitig eine unmissverständliche Botschaft geben. Abseits vom Ort zu stehen, wo Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit gesucht, geprüft und entschieden werden, scheint uns je länger desto unsinniger. Zusammen mit dem Vatikan ist die Schweiz derzeit das einzige Nichtmitglied der Vereinten Nationen. Wir finden keine vernünftigen Gründe gegen einen Beitritt, und unser Verwaltungsrat hat sich schon im September 1998 für einen Beitritt bzw. ein positives Engagement ausgesprochen.

Geldwäschereibekämpfung - Schweiz weltweit führend
Die Geldwäschereibekämpfung der Schweiz geriet in den letzten Wochen und Monaten immer wieder negativ in die Schlagzeilen. Vor allem beim Vollzug des Geldwäschereigesetzes von 1998 wurde im Bereich des Parabankensektors ein gewisser Vollzugsnotstand festgestellt. Dies ist aber bei einem ambitiösen Gesetz mit neuem Wirkungsfeld nach so kurzer Zeit auch nicht verwunderlich. Der heftigen Kritik, die für ein veritables Theater im verregneten Frühsommer gesorgt hatte, fehlte es oft an Tiefe und an Weitsicht. Als Klammerbemerkung möchte ich festhalten, dass mit der Mitte August erfolgten Neubesetzung der Leitung der Kontrollstelle und vor allem auch dem Ausbau der Sollstellen richtige Massnahmen erfolgt sind. Erlauben Sie mir aber trotzdem, den Blickwinkel zu vergrössern und unsere Position in fünf Punkten unmissverständlich zu erläutern.
Denn eines ist uns Banken gewiss: auch wenn sich die kritisierten Vollzugsprobleme nur auf den Parabankensektor beschränken, steht das Renommee des gesamten Finanzplatzes - im In- und vor allem auch im Ausland - auf dem Spiel.

1. Ohne umfassende Geldwäschereibekämpfung gibt es keinen sauberen Finanzplatz. Darin sind sich die Schweizer Banken einig. Ich habe es schon bei vielen Gelegenheiten gesagt und wiederhole mich gerne nochmals: Wir wollen keine kriminellen Gelder und wir brauchen diese Gelder auch nicht.
2. Die Schweiz weist bei der Bekämpfung der Geldwäscherei als erstes Land ein umfassendes Regelwerk zur Prävention und strafrechtlichen Verfolgung der Geldwäscherei auf. Es beschränkt sich beispielsweise - im Unterschied zur gültigen europäischen Geldwäschereirichtlinie - nicht nur auf Drogendelikte und organisierte Kriminalität, sondern schliesst jedes Verbrechen ein.
3. Es kann nicht genug betont werden, dass in den Bereichen von grösster wirtschaftlicher Bedeutung - den Banken, Effektenhändlern und Versicherungen - die Geldwäschereibekämpfung schon seit langem reibungslos funktioniert. Namentlich bei der konsequenten Umsetzung des "Know-your-customer"-Prinzips kommt dem Finanzplatz Schweiz seit 1977 eine Vorreiterrolle zu. So diskutieren zurzeit gerade die USA wieder, ob sie ihren Banken eine Kundenidentifikation à la Suisse überhaupt zumuten wollen und können.
4. Der Bankensektor ist von den temporären Schwierigkeiten in der Kontrollstelle für Geldwäscherei nicht direkt betroffen. Im Bankenbereich zeigt sich die vorteilhafte Zusammenarbeit zwischen strenger Aufsicht durch die Eidgenössische Bankenkommission und subsidiärer Selbstregulierung unter dem Dach der Schweizerischen Bankiervereinigung.
5. Schliesslich halten wir an unserer Forderung nach einer adäquaten Aufsicht über alle Finanzintermediäre fest. Wir stimmen aber nicht in den populistischen Ruf nach einer neuen staatlichen Superbehörde ein. Wir sind überzeugt, dass die Vorteile einer guten Selbstregulierung nicht vernachlässigt werden dürfen. Unser Motto lautet daher: so wenig staatliche Aufsicht wie nötig und so viel Selbstregulierung wie möglich.

Es bleibt abschliessend festzuhalten, dass sich die Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz weder in einer Krise befindet noch sich im internationalen Vergleich zu verstecken braucht. Die Schweiz hat mit dem Geldwäschereigesetz von 1998 im Nichtbankensektor Pionierarbeit geleistet. Berechtigte Kritik muss ernst genommen werden. Die Schweizer Banken sind gerne bereit, bei der Umsetzung des Geldwäschereigesetzes unterstützend zu wirken. Belehrungen jeglicher Art sind hingegen fehl am Platz. Ganz abstrus wird es jeweils, wenn die Schweiz vorschnell aus dem Ausland für den noch nicht reibungslosen Vollzug eines komplizierten und neuen Gesetzes gescholten wird, das es in den entsprechenden Ländern überhaupt noch nicht gibt.

In Ihren Unterlagen finden Sie als Orientierungshilfe über das dichte Netz zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäscherei in der Schweiz die wichtigsten gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Nein zur schädlichen Kapitalgewinnsteuer …
Am 2. Dezember 2001 kann das Schweizer Stimmvolk zu zwei finanzpolitischen Vorlagen Stellung beziehen, die für die steuerlichen Rahmenbedingungen und somit für den Wirtschaftsstandort Schweiz von grosser Bedeutung sind: die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer und die sogenannte Schuldenbremse.

Das Faszinierende an Steuern ist ja, dass immer wieder neue erfunden werden, obwohl die Leute schon die alten nicht zahlen wollen. Dieses Motto hat sich wohl auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund auf die Fahne geschrieben, als er die Forderung nach einer Kapitalgewinnsteuer von 20% aufstellte. Sie soll zusätzlich zur Einkommenssteuer, zur Vermögenssteuer und zu den Konsumsteuern vor allem jene Steuerpflichtigen treffen, die bereits den Grossteil aller Steuereinnahmen von Bund und Kantonen leisten: So bezahlen heute 3% aller Steuerpflichtigen mehr als die Hälfte der direkten Bundessteuer. Die Folge davon wäre, dass der Steuerwiderstand gerade dieser für das Steuersubstrat so bedeutenden Gruppe zunehmen würde. Mit Abwanderungen oder Steuerumgehungen in grösserem Stil müsste gerechnet werden. Es sei die Frage gestattet, wieso wir Schweizer uns freiwillig und ohne Not diesem Risiko aussetzen und das Fuder endgültig überladen wollen?

Eine Kapitalgewinnsteuer ist auch weit weniger ergiebig, als dies von vielen erwartet wird. Daher haben alle Kantone in der Schweiz - zuletzt Graubünden im Jahre 1997 - diese Steuer abgeschafft. Der Bundesrat schätzt die reinen Einnahmen in guten Börsenjahren auf CHF 100 bis 400 Mio. Werden davon aber noch die Kosten für den grossen Erhebungsaufwand mit einer aufgeblähten Steuerbürokratie abgezogen, könnte der Nettoertrag leicht gegen Null tendieren!

Aus Mangel an guten Argumenten verweisen die Initianten immer wieder auf die USA, wo die Kapitalgewinnsteuer das Staatsdefizit beseitigt haben soll. Doch auch hier sprechen die Tatsachen eine andere Sprache. Wohl werden in den USA Kapitalgewinne natürlicher Personen besteuert. Demgegenüber gibt es keine vergleichbare Vermögenssteuer. In der Schweiz ist es umgekehrt. Vergleicht man die Einnahmen, so ergibt sich ein klares Plus für die einfach zu erhebende Vermögenssteuer: In den USA bringt die Kapitalgewinnsteuer privater Personen 2,8% des Gesamtsteuerertrags. In der Schweiz resultiert aus der Vermögenssteuer natürlicher Personen (1997: CHF 3 Mia.) demgegenüber ein Anteil von 4%.

Die Befürworter weisen auch immer wieder darauf hin, dass die meisten europäischen Staaten Kapitalgewinne besteuern. Verschwiegen wird dabei, dass diese Länder zumeist auch keine Vermögenssteuern erheben und obendrein die wirtschaftliche Doppelbelastung zwischen Aktiengesellschaft und Aktionär gemildert oder sogar beseitigt wird. Im Weiteren handelt es sich oftmals bloss um die Besteuerung kurzfristiger Gewinne oder um solche aus der Veräusserung grösserer Beteiligungspakete. All das ist hierzulande anders und deshalb nicht mit ausländischen Regelungen vergleichbar. Hier ginge es um eine neue zusätzliche Belastung des gleichen Substrats und um ein falsches Signal gegen das Sparen und die private Selbstvorsorge.

Kurz gesagt: die Initiative würde unser bewährtes Steuersystem aus dem Lot bringen. Sie bringt unzumutbare Doppelbelastungen, die kein anderes Land kennt. Im Weiteren ist sie wachstumshemmend und belastet den Mittelstand sowie die KMU-Betriebe unverhältnismässig. Schliesslich stehen Aufwand und Ertrag bei der Erhebung einer solchen Steuer in keinem Verhältnis.

…. Ja zur zukunftsgerechten Schuldenbremse
Dass die Schweizer Banken in finanzpolitischen Fragen nicht nur "Nein" sagen können, zeigt die Abstimmung über die sogenannte Schuldenbremse. In dieser für den zukünftigen finanzpolitischen Spielraum eminent wichtigen Frage unterstützen die Schweizer Banken zusammen mit der Schweizer Wirtschaft Bundesrat und Parlament und empfehlen ein überzeugendes "Ja". Worum geht es? Bei der Schuldenbremse handelt es sich um einen in der Verfassung verankerten Mechanismus zur Haushaltssteuerung und Begrenzung der Verschuldung. Sie soll den Bundeshaushalt vor strukturellen Ungleichgewichten bewahren und damit verhindern, dass die Schulden des Bundes wie in der Vergangenheit ansteigen. Dieses neue Instrument löst auf Verfassungsstufe die Übergangsbestimmung zum Haushaltsziel 2001 ab. Während letzteres die Sanierung des Bundeshaushalts, also die Eliminierung des strukturellen Defizits zum Ziel hatte, verhindert die Schuldenbremse, dass der Bundeshaushalt erneut aus dem Gleichgewicht gerät und sich ein neues strukturelles Defizit bilden kann.

Erreicht würde dies durch eine ausgeglichene Rechnung über einen ganzen Konjunkturzyklus. Die Schweiz hat im internationalen Vergleich tiefe Steuern und hohe Staatsleistungen. Das muss so bleiben. Deshalb setzt die Schuldenbremse bei der Ausgabendisziplin an. Der Staat soll mit seinen Ausgaben in Zukunft nicht wieder überborden. Mit der Schuldenbremse erhält er ein gutes Instrument, um eine langfristig verantwortungsvolle Finanzpolitik zu betreiben. Zukünftige Generationen sollen die Früchte einer vernünftigen Ausgabenpolitik ernten können und dürfen nicht weiterhin die Bürden hoher Defizite tragen.
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