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| Schweizer Bankkundengeheimnis bleibt gewahrt – Unterstützung für die Übernahme des globalen
OECD-Standards – Straffung des Amtshilfeverfahrens in der Schweiz |
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Basel, 13. März 2009: Die Banken in der Schweiz sind
sich ihrer Verantwortung für das Gesamtwohl der Schweiz bewusst. Aus diesem Grund wurde seit längerem
an Lösungsvarianten gearbeitet, die sowohl die fiskalpolitischen Zielsetzungen der internationalen Gemeinschaft
als auch den Schutz der Privatsphäre berücksichtigen. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat
eng mit Bundesrat und Behörden an Lösungen gearbeitet. Das heutige Verhandlungsangebot des Bundesrates
zur Ausdehnung der Amtshilfe gegenüber dem Ausland für sämtliche Steuerdelikte entspricht dieser Zielsetzung
und wird von der SBVg begrüsst.
Mit der
Übernahme des globalen Standards des OECD Musterabkommens zur Doppelbesteuerung (Artikel 26) ist die
Amtshilfe weiterhin an klare und enge Bedingungen geknüpft. Das Schweizer Bankkundengeheimnis bleibt
für unbescholtene ausländische Kunden gewahrt. Ein automatischer Informationsaustausch ist ausgeschlossen.
Das OECD Musterabkommen zur Doppelbesteuerung
(Artikel 26) ist weltweiter Standard für Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Die SBVg erwartet nun, dass
die teilweise ungebührliche internationale Kritik an der Schweiz und an ihrem Rechtssystem aufhört und
weitere Drohungen mit der Aufnahme unseres Landes auf die verschiedenen sogenannten Schwarzen Listen
ausbleiben. Damit die Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes gewahrt bleibt, erwartet die SBVg
von den G20-Ländern nicht bloss Drittstaaten zu kritisieren, sondern auch in ihren eigenen Reihen –
im Sinne eines "Level playing field" - die entsprechenden Anpassungen rasch und umfassend
vorzunehmen.
Die Schweiz ist ein souveräner Rechtsstaat,
der erwartet, dass seine Gesetze auch vom Ausland befolgt werden. Somit sollten in Zukunft unilaterale
Druckmassnahmen vertraglich ausgeschlossen werden ("Exklusivität"). Es ist international gängige
Praxis, dass neu verhandelte DBA nicht rückwirkend gültig sind. Dies ist für die Banken in der Schweiz
als Bewahrer der Kundeninteressen sehr wichtig.
Damit
die Schweiz in Zukunft effizienter Amtshilfegesuche behandeln kann, müssen die Verfahren gestrafft werden,
ohne aber die Rechtsmittel der betroffenen Kunden aufzuheben.
| Kontaktadressen für Medienanfragen |
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| Thomas Sutter |
James Nason |
| Leiter Kommunikation Schweiz |
Head of International Communications |
| Tel. +41 61 295 92 06 |
Tel. +41 61 295 92 15 |
| Fax +41 61 272 53 82 |
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www.swissbanking.org |
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