Schweizerische Bankiervereinigung
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Bankiervereinigung unterstützt Massnahmen des Bundes zur Verstärkung des Einlegerschutzes - Höchstmögliche Sicherheit für Einlagen

Basel, 5. November 2008: Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) unterstützt die heute vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Verstärkung des Einlegerschutzes. Die Erhöhung der Sicherung auf CHF 100'000, die Unterlegung mit Aktiven, die Anpassung der Systemgrenze auf CHF 6 Mrd. sowie die rasche Auszahlung der ganzen verfügbaren Liquidität werden die Glaubwürdigkeit in die Einlagensicherung nachhaltig verstärken. Die vertrauensbildenden Massnahmen sorgen für höchstmögliche Sicherheiten für die Einlagen. Im unwahrscheinlichen Falle eines Konkurses kommen die Einleger rasch zu ihrem Geld. Damit ist das Schweizer Einlagensicherungssystem auch international wieder vergleichbar. Für die SBVg bleibt wichtig, dass im Zuge einer umfassenden Analyse des Einlagensicherungssystems auch Fragen insbesondere des Konkursrechtes geprüft werden.

Der Gläubigerschutz geniesst in der Schweiz höchste Priorität. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat in den letzten Monaten gemeinsam mit den zuständigen Behörden konstruktiv an einer Anpassung des heute geltenden Einlagensicherungssystems mitgewirkt. In den letzten Wochen wurde dies dringlich, da vergleichbare Finanzplätze den Schutz der Bankeinlagen erheblich erhöht haben. Es bestand somit die Gefahr, dass die Sicherung der Einlagen in der Schweiz "auf dem Papier" ungenügend erscheinen könnte. Dies obwohl die Schweizer Banken zu den am besten kapitalisierten Banken in der Welt gehören und die Bankeinlagen in der Schweiz zu keinem Zeitpunkt in Gefahr waren. Die Massnahmen haben eine befristete Gültigkeit.

Kernelemente der neuen Regelung sind:

  • Erhöhung des Privilegs und der Sicherung von CHF 30'000 pro Einleger auf CHF 100'000 und zusätzlich die Privilegierung (ohne Sicherung) von CHF 100'000 für gebundene Vorsorge- und Freizügigkeitsguthaben
  • die privilegierten Einlagen müssen zu 125 Prozent durch Aktiven unterlegt werden.
  • Zur Beschleunigung der Auszahlung werden im Falle der Schliessung eines Instituts sofort nicht nur CHF 5’000 pro Kunde ausbezahlt, sondern es wird die gesamte im fallierenden In-stitut vorhandene Liquidität an die Einleger verteilt.
    Die Systemobergrenze wird von CHF 4 Mrd. auf CHF 6 Mrd. erhöht.

Die SBVg unterstützt diese Massnahmen und erwartet, dass in der parlamentarischen Beratung grosses Augenmerk auf die Praktikabilität gelegt wird. Dies gilt insbesondere auch für die Frage der anrechenbaren Aktiven. Die Erhöhung des Privilegs und der Sicherung sowie die zusätzliche Privilegierung der Säule 3a resp. Freizügigkeitskonten schaffen weiteres Vertrauen ins Schweizer Bankensystem, sind glaubwürdig und international konkurrenzfähig. Mit der massvollen Erhöhung der Systemobergrenze auf CHF 6 Mrd. bleibt die Systemstabilität unseres Erachtens gewahrt. Die Befristung der Massnahmen erlaubt es, sämtliche Fragen in Bezug auf den Einlegerschutz vertieft weiter zu prüfen. Für die SBVg müsste auch das Konkursrecht so angepasst werden, dass fallierende Banken ihre Schalter nicht mehr schliessen müssten, sondern der Betrieb unter Aufsicht zwecks Auszahlung der gesicherten Guthaben weitergeführt werden könnte.


Kontaktadressen für Medienanfragen

Thomas Sutter James Nason
Leiter Kommunikation Schweiz Head of International Communications
Tel. +41 61 295 92 06 Tel. +41 61 295 92 15
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