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Basel, 5. November 2008: Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg)
unterstützt die
heute vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Verstärkung des Einlegerschutzes. Die Erhöhung der
Sicherung auf CHF 100'000, die Unterlegung mit Aktiven, die Anpassung der Systemgrenze auf CHF 6 Mrd.
sowie die rasche Auszahlung der ganzen verfügbaren Liquidität werden die Glaubwürdigkeit in die Einlagensicherung
nachhaltig verstärken. Die vertrauensbildenden Massnahmen sorgen für höchstmögliche Sicherheiten für
die Einlagen. Im unwahrscheinlichen Falle eines Konkurses kommen die Einleger rasch zu ihrem Geld. Damit
ist das Schweizer Einlagensicherungssystem auch international wieder vergleichbar. Für die SBVg bleibt
wichtig, dass im Zuge einer umfassenden Analyse des Einlagensicherungssystems auch Fragen insbesondere
des Konkursrechtes geprüft werden.
Der Gläubigerschutz
geniesst in der Schweiz höchste Priorität. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat in den
letzten Monaten gemeinsam mit den zuständigen Behörden konstruktiv an einer Anpassung des heute geltenden
Einlagensicherungssystems mitgewirkt. In den letzten Wochen wurde dies dringlich, da vergleichbare Finanzplätze
den Schutz der Bankeinlagen erheblich erhöht haben. Es bestand somit die Gefahr, dass die Sicherung
der Einlagen in der Schweiz "auf dem Papier" ungenügend erscheinen könnte. Dies obwohl die
Schweizer
Banken zu den am besten kapitalisierten Banken in der Welt gehören und die Bankeinlagen in der Schweiz
zu keinem Zeitpunkt in Gefahr waren. Die Massnahmen haben eine befristete Gültigkeit.
Kernelemente
der neuen Regelung sind: - Erhöhung des Privilegs
und der Sicherung von CHF 30'000 pro
Einleger auf CHF 100'000 und zusätzlich die Privilegierung (ohne Sicherung) von CHF 100'000 für gebundene
Vorsorge- und Freizügigkeitsguthaben
- die privilegierten Einlagen
müssen zu 125 Prozent
durch Aktiven unterlegt werden.
- Zur Beschleunigung der Auszahlung
werden im Falle der
Schliessung eines Instituts sofort nicht nur CHF 5’000 pro Kunde ausbezahlt, sondern es wird die gesamte
im fallierenden In-stitut vorhandene Liquidität an die Einleger verteilt.
Die Systemobergrenze
wird von CHF 4 Mrd. auf CHF 6 Mrd. erhöht.
Die
SBVg unterstützt diese
Massnahmen und erwartet, dass in der parlamentarischen Beratung grosses Augenmerk auf die Praktikabilität
gelegt wird. Dies gilt insbesondere auch für die Frage der anrechenbaren Aktiven. Die Erhöhung des Privilegs
und der Sicherung sowie die zusätzliche Privilegierung der Säule 3a resp. Freizügigkeitskonten schaffen
weiteres Vertrauen ins Schweizer Bankensystem, sind glaubwürdig und international konkurrenzfähig. Mit
der massvollen Erhöhung der Systemobergrenze auf CHF 6 Mrd. bleibt die Systemstabilität unseres Erachtens
gewahrt. Die Befristung der Massnahmen erlaubt es, sämtliche Fragen in Bezug auf den Einlegerschutz
vertieft weiter zu prüfen. Für die SBVg müsste auch das Konkursrecht so angepasst werden, dass fallierende
Banken ihre Schalter nicht mehr schliessen müssten, sondern der Betrieb unter Aufsicht zwecks Auszahlung
der gesicherten Guthaben weitergeführt werden könnte.
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