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Basel II – Banken unterstützen schweizerische Umsetzung im Grundsatz – Fragezeichen bei der Kalibrierung bleiben

Basel, 19. Dezember 2005 – Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) unterstützt im Grundsatz die vorgesehene schweizerische Umsetzung von Basel II. In Bezug auf die provisorische Kalibrierung hat die SBVg aber noch Bedenken. Bei der finalen Kalibrierung ab Anfang 2006 muss es darum gehen, die richtige Balance zu finden zwischen den Vorteilen einer überzeugenden Regulierung und der Minimierung von Wettbewerbsnachteilen im internationalen Vergleich.

Basel II bezeichnet die revidierte Eigenkapitalvereinbarung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Basel II ist als so genanntes "Soft Law" nicht direkt verbindlich, sondern bedarf jeweils einer nationalen Umsetzung. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat die gesetzgeberische Umsetzung in der Schweiz im Rahmen einer gemischten Arbeitsgruppe, in der auch die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) vertreten war, koordiniert und Ende September 2005 die öffentliche Vernehmlassung darüber eröffnet. Basel II wird auf der Ebene von bundesrätlichen Verordnungen sowie von verschiedenen EBK-Rundschreiben umgesetzt und soll per Anfang 2007 in Kraft treten.

Die SBVg unterstützt grundsätzlich die vorgeschlagene schweizerische Umsetzung von Basel II. Sowohl Basel II selbst als auch die geplante Überführung in schweizerisches Recht bemühen sich um eine angemessene Differenzierung, indem Banken die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Verfahren zur Ermittlung ihres regulatorischen Eigenkapitals zu wählen (Menu Approach).

Hinsichtlich der provisorisch vorgesehenen Kalibrierung hat die SBVg aber zurzeit noch Bedenken. Es geht darum, die richtige Balance zwischen den Vorteilen einer überzeugenden und glaubwürdigen Regulierung einerseits und einer Minimierung von Wettbewerbsnachteilen schweizerischer Banken im internationalen Vergleich (Level Playing Field) anderseits zu finden. Weil die Quantitative Impact Study (QIS) Schweiz zeitlich parallel mit der Vernehmlassung läuft, kann die SBVg zur Kalibrierung noch nicht abschliessend Stellung nehmen und behält sich eine entsprechende Stellungnahme vor. Aus unserer Sicht ist insbesondere zentral, dass die Verteilungswirkungen des Übergangs vom Status quo zu Basel II sorgfältig analysiert werden.

Die im Bereich der Unterlegung von Kreditrisiken vorgesehene "Zwei-Tunnel-Struktur" (Schweizer Standardansatz und Internationaler Standardansatz) stellt eine akzeptable Lösung dar, welche der Heterogenität unseres Bankensektors Rechnung zu tragen versucht. Bei der Kalibrierung ist die Wettbewerbsneutralität zwischen beiden Ansätzen bestmöglich sicherzustellen.

Bezüglich der vorgesehenen Eigenmittel-Zuschläge akzeptiert die SBVg, dass die EBK in speziellen Fällen Eigenmittelüberschüsse verlangen kann. Die SBVg erachtet aber die vorgesehene Höhe für einen allgemein erwarteten bzw. flächendeckenden Überschuss von 20% als zu hoch und lehnt das Prinzip einer Quantifizierung dieses Überschusses aus politischen und rechtlichen Gründen ab. Allfällige Überschüsse sind im Einzelfall zu begründen und nicht im Voraus generell zu fixieren.


Mitteilung an die Medien
Der vollständige deutsche Text der Vernehmlassung kann unter
www.swissbanking.org/Vernehmlassungen eingesehen werden. Im aktuellen Jahresbericht PDF finden Sie ab Seite 8 einige grundsätzliche Erklärungen zu Basel II.


Kontaktadressen für Medienanfragen

Thomas Sutter James Nason
Leiter Kommunikation Schweiz Head of International Communications
Schweizerische Bankiervereinigung,
Basel
Schweizerische Bankiervereinigung,
Basel
Tel. +41 61 295 92 06 Tel. +41 61 295 92 15
Fax +41 61 272 53 82 Fax +41 61 272 53 82
www.swissbanking.org www.swissbanking.org

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