Schweizerische Bankiervereinigung
FR|EN|IT|Kontakt|Sitemap
Aktuell
Medien
Medienmitteilungen
Medienanlässe
Kontakte
Vernehmlassungen
Publikationen
Selbstregulierung
Finanzplatz Schweiz
Über uns
Links
Ausbildung
KMU
GIPS
QI-Dokumentation
Glossar

   Junior Bank

 
PDF
Schweizer Umsetzungsvorschläge der FATF Empfehlungen gehen zu weit – Überarbeitung durch Praktiker nötig

Basel, 29. April 2005 – In ihrer Vernehmlassung zu den schweizerischen Umsetzungsvorschlägen der revidierten Empfehlungen der FATF hält die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) an ihrer kritischen Haltung fest. Die Schweizer Vorschläge gehen in verschiedenen Punkten über das Ziel hinaus. Die Folgen wären noch mehr Regulierungen und eine unnötige Schwächung des Schweizer Finanzplatzes im internationalen Vergleich. Die SBVg erwartet, dass diese Vorschläge nun zusammen mit Praktikern und der EBK überarbeitet werden.

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hält in ihrer Vernehmlassung zu den schweizerischen Umsetzungsvorschlägen der revidierten Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) an der bereits anlässlich der Medienkonferenz vom 10. März 2005 öffentlich gemachten Kritik fest. Ein international exponierter Finanzplatz wie die Schweiz benötigt zwar ein umfassendes System zur Geldwäschereibekämpfung. Die Schweizer Vorschläge gehen in verschiedenen Punkten aber deutlich über dieses Ziel hinaus und fordern sogar noch mehr als die FATF empfiehlt. Die Umsetzungsvorschläge würden zu mehr Regulierung und nicht zu mehr Sicherheit führen. Der Schweizer Finanzplatz würde im internationalen Vergleich unnötig geschwächt.

Nachdem die vorliegenden Schweizer Empfehlungen von verschiedener Seite kritisiert wurden, erwartet die SBVg nun, dass die Empfehlungen zusammen mit Experten aus den betroffenen Branchen und in Zusammenarbeit mit der EBK überarbeitet werden. So ist die Einstufung von Insiderhandel oder Kursmanipulationen als Vortaten zur Geldwäscherei problematisch, da die Auswirkungen einer solchen Massnahme im Hinblick auf die Überwachungspflichten der Banken gemäss Geldwäschereiverordnung der EBK nicht abschätzbar sind. Wir erwarten daher, dass der Vorentwurf dieser Problematik Rechnung trägt, sodass den Banken keine Nachteile daraus erwachsen. Im Weiteren geht die Neuunterstellung einzelner Berufsgruppen wie Kunsthandel oder Bijoutiers unter das Geldwäschereigesetz teilweise über die Empfehlungen der FATF hinaus. Das „regime light“ für bestimmte neu unterstellte Berufsgruppen sieht für Angehörige dieser Berufsgruppen keine Aufsicht durch Selbstregulierungsorganisationen oder durch die Kontrollstelle für Geldwäscherei vor. Der „schwarze Peter“ darf nun aber nicht an die Banken weitergereicht und diesen eine Überwachungspflicht gemäss Geldwäschereiverordnung der EBK aufgebürdet werden. Grundsätzlich sollen dem Geldwäschereigesetz nur Berufsgruppen unterstellt werden, deren Aktivitäten erwiesenermassen ein Geldwäschereirisiko darstellen. Schliesslich müssen sowohl die Banken als auch deren Angestellte bei Verdachtsmeldungen vor Repressalien geschützt werden. Die SBVg spricht sich deshalb dafür aus, dass Daten meldender Finanzintermediäre nur restriktiv weitergegeben werden. Online-Zugriffe auf Dateien der Meldestelle sind gänzlich zu vermeiden.

Mitteilung an die Medien
Im Referat PDF von Urs Roth anlässlich der Medienkonferenz vom 10. März 2005 finden Sie zusätzliche Informationen.

PDF Stellungnahme


Kontaktadressen für Medienanfragen

Thomas Sutter James Nason
Leiter Kommunikation Schweiz Head of International Communications
Schweizerische Bankiervereinigung,
Basel
Schweizerische Bankiervereinigung,
Basel
Tel. +41 61 295 92 06 Tel. +41 61 295 92 15
Fax +41 61 272 53 82 Fax +41 61 272 53 82
www.swissbanking.org www.swissbanking.org

Top
Dossiers
Regulierung
Geldwäscherei- bekämpfung
Bankkunden-      
geheimnis           
 
Schweiz-Europa
 
Informationen für Bankkunden
 
© SwissBanking 2008. All rights reserved. | Disclaimer