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Die Schweizerische Bankiervereinigung erlässt neue Zuteilungsrichtlinien für den Emissionsmarkt

Basel, 4. Juni 2004 - Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) erlässt neue Zuteilungsrichtlinien für den Emissionsmarkt mit dem Ziel, Fairness und Transparenz des Zuteilungsverfahrens bestmöglich zu gewährleisten. Die SBVg ist überzeugt, mit diesen Richtlinien auch im internationalen Vergleich eine griffige und praxisnahe Lösung gefunden zu haben. Diese Selbstregulierung der Banken wurde von der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) als aufsichtsrechtlicher Mindeststandard anerkannt. Sie tritt per 1. Januar 2005 in Kraft.

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) will mit den verabschiedeten Richtlinien die Fairness und Transparenz des Zuteilungsverfahrens auf dem Primärmarkt (IPO) sowie im Falle von Kapitalerhöhungen verbessern. Die Richtlinien sind anwendbar auf alle öffentlichen Emissionen und Platzierungen von Aktien, Partizipationsscheinen und Genussscheinen sowie Wandel- und Optionsanleihen in der Schweiz. Im Vordergrund stehen Anforderungen an die Sachlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Zuteilungsverfahren. Urs Ph. Roth, CEO der SBVg, meinte zum Regelwerk: „Bei der Erarbeitung dieser neuen Richtlinien stand vor allem der Kundenschutz im Vordergrund. Einmal mehr haben die Schweizer Banken bewiesen, dass durch Selbstregulierung effiziente, praxisnahe und griffige Regeln geschaffen werden können, die im internationalen Vergleich vorbildlich sind und zur guten Reputation des Schweizer Finanzplatzes beitragen werden."

Die Richtlinien definieren Leitplanken für das Zuteilungsverfahren. Grosses Gewicht wird dabei der Überprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Zuteilungsverfahren beigemessen. Eine differenzierte Behandlung von Kunden oder Kundengruppen soll im Rahmen der Interessenabwägung weiterhin zulässig bleiben. Explizit ausgeschlossen werden Zuteilungen aufgrund der Zusage besonderer Gegenleistungen („Laddering", „Quid pro Quo Agreements" und „Spinning"). In einem weiteren Punkt werden künftig im Emissionsprospekt zusätzliche Informationen über allfällige Mehrzuteilungsoptionen („Green Shoe") verlangt. Ferner wird eine klare Transparenz über Zuteilungen auf Wunsch des Emittenten beispielsweise an Geschäftspartner oder auch Mitarbeitende gefordert („Friends-and-Family-Programme"). Schliesslich sind Zuteilungen der Syndikatsbanken an Nostro - insbesondere für das Market Making - nur in Absprache mit dem Emittenten und in angemessenem Umfang zulässig. Nach Abschluss der Transaktion muss die federführende Syndikatsbank das Platzierungsvolumen sowie gegebenenfalls die Höhe der Zuteilungen an Zeichnerkategorien mit besonderer Beziehung zum Emittenten und eine Ausübung der Mehrzuteilungsoption veröffentlichen.

Das neue Regelwerk wurde durch die Eidgenössische Bankenkommission als aufsichtsrechtlicher Mindeststandard anerkannt. Damit müssen die bankengesetzlichen Revisionsstellen die Einhaltung der Richtlinien zuhanden der EBK überprüfen. Die Richtlinien treten per 1. Januar 2005 in Kraft.

PDF IPO-Richtlinien


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Leiter Kommunikation Schweiz Head of International Communications
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