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Die Schweizerische Bankiervereinigung begrüsst im Grundsatz die Stossrichtung von Basel II, weist aber auch auf Schwachstellen hin
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Basel, 24. Juli 2003 – In ihrer Stellungnahme zum dritten Konsultationspaket (CP 3) des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht begrüsst die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) im Grundsatz die vorgeschlagene Drei-Säulen-Konzeption. Die SBVg weist aber auch auf verschiedene Schwachpunkte hin. Insbesondere müssen die Reformen massvoll sein und einer Nutzen-Kosten-Analyse standhalten können.
Ende April 2003 hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision) das dritte Konsultationspaket (CP 3) im Rahmen der Revision des „Basel Capital Accord“ in die globale Vernehmlassung bis Ende Juli 2003 gegeben. Die SBVg anerkennt den Revisionsbedarf des bestehenden „Basel I“ und begrüsst im Grundsatz die neu vorgeschlagene Drei-Säulen-Konzeption, kritisiert aber auch verschiedene Aspekte und erwartet, dass ihre zentralen Anliegen in der definitiven Version der neuen Eigenkapital-Regulierung Berücksichtigung finden werden.
Mit Blick auf die Vielfalt des Schweizer Bankensektors begrüsst die SBVg die im Rahmen des so genannten „Menu Approach“ vorgesehenen Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen methodischen Vorgehensweisen zur Berechnung des regulatorischen Eigenkapitals. Gerade im Bereich der Eigenkapital-Vorschriften ist eine Differenzierung der Regulierung von grosser Bedeutung. Insbesondere müssen Komplexität und Umsetzungsaufwand auch für kleine und mittelgrosse Banken weiterhin zu bewältigen sein.
Bezüglich Säule 1 („Minimum Capital Requirements“) ist die vorgeschlagene Kalibrierung der Eigenkapital-Anforderungen an mehreren Stellen nicht adäquat. Beispielsweise sollte die Eigenmittel-Belastung im Bereich von „Asset Securitisation“ (Verbriefung) und „Credit Risk Mitigation“ (Kreditrisiko-Minderungs-Techniken) im Licht der für diese Geschäfte typischen Risiken nach unten korrigiert werden. Bezüglich der Unterlegung so genannter Operationeller Risiken hat die SBVg noch immer starke Vorbehalte gegen die vom Basler Ausschuss propagierte Methodik, die wenig risikoadäquat ist bzw. erheblichen Implementierungsaufwand verursacht.
Die SBVg begrüsst grundsätzlich die qualitativen Bestimmungen für das Risikomanagement der Banken und die Aufsicht durch die Behörden innerhalb von Säule 2 („Supervisory Review Process“). Der zusätzliche Aufwand sowie die Implementierungskosten der Banken müssen jedoch auf ein vernünftiges Mass beschränkt bleiben, denn auch die Säule 2 soll einer Nutzen-Kosten-Analyse standhalten können. Vor allem dürfen Unterschiede in der nationalen Umsetzung die internationale Wettbewerbsneutralität („Level Playing Field“) nicht gefährden.
Die in Säule 3 („Market Discipline“) vorgesehene Offenlegung von Informationen zu Risikolage, Kapitalstruktur und Kapitaladäquanz erachtet die SBVg im Grundsatz als richtig. Allerdings sind diese Vorschriften zur Offenlegung noch immer zu detailliert und zu kompliziert. Es ist eine Lösung zu finden, welche eine für Aufsichtsbehörde und Öffentlichkeit nützliche Transparenz schafft. Insbesondere müssen die in „Basel II“ spezifizierten Regeln zur Disclosure weitmöglichst mit internationalen Rechnungslegungsstandards kompatibel sein.
Die SBVg legt besonderen Wert darauf, dass für international tätige Banken bzw. das grenzüberschreitende Geschäft eine sinnvolle Arbeitsteilung zwischen den Aufsichtsbehörden des Heimatlandes und des Gastlandes gefunden wird. Dabei muss das Primat bei der Aufsichtsbehörde des Heimatlandes liegen („Home Country Control“). Dazu bedarf es einer systematischen Koordination zwischen den Aufsichtsbehörden.
Der Basler Ausschuss hat die definitive Version des „New Basel Capital Accord“ auf das 4. Quartal 2003 angekündigt. Die nationale Implementierung in den einzelnen Ländern muss bis Ende 2006 erfolgen. In der Schweiz wird die Umsetzung von „Basel II“ („Swiss Finish“) im Rahmen einer gemischten Arbeitsgruppe unter Leitung der EBK vorbereitet, in der die SBVg die Interessen der Banken in der Schweiz weiter wahrnehmen wird.
PDF SBA's position paper
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