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Schweizerische Bankiervereinigung im Grundsatz befriedigt über den Verhandlungsabschluss in der Zinsbesteuerung - Bankkundengeheimnis bleibt vollständig gewahrt
Basel, 4. Juni 2003 - Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) zeigt sich im Grundsatz befriedigt über den Verhandlungsabschluss zwischen der Schweiz und der EU im Dossier Zinsbesteuerung. Mit der Anerkennung einer Zahlstellensteuer als gleichwertiger Massnahme zum Informationsaustausch bleibt das schweizerische Bankkundengeheimnis vollstõndig gewahrt und die Hauptforderung der Schweizer Banken erfüllt.

Eine abschliessende Beurteilung kann erst nach eingehendem Studium des Vertrags mit der EU vorgenommen werden. Die SBVg ist aber befriedigt, dass mit der Wahrung des Bankkundengeheimnisses die wesentliche Forderung der Schweizer Banken erfüllt ist. Die SBVg dankt Bundesrat Villiger und der Schweizer Verhandlungsdelegation für ihre Verhandlungsführung in dieser Sache. Die Schweiz verhandelt noch in weiteren Dossiers mit Auswirkungen auf den Finanzplatz mit der EU und strebt vor der Paraphierung auch in diesen Fragen unterschriftsreife Abkommen an. Die SBVg hält fest, dass insbesondere bei Schengen/Dublin und beim Zollbetrug das Bankkundengeheimnis sowie das Prinzip der doppelten Strafbarkeit gewahrt bleiben müssen. Im Weiteren erwartet die SBVg, dass die EU-Staaten auch in anderen Organisationen den Grundsatz des abgeschlossenen Vertrages achten und das Bankkundengeheimnis der Schweiz nicht weiter bekämpfen werden.


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Thomas Sutter James Nason
Leiter Kommunikation Schweiz Head of International Communications
Schweizerische Bankiervereinigung,
Basel
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Basel
Tel. +41 61 295 92 06 Tel. +41 61 295 92 15
Fax +41 61 272 53 82 Fax +41 61 272 53 82
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