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Es gilt das gesprochene Wort
Privacy – ein Menschenrecht in Gefahr
Georg F. Krayer, Präsident, Schweizerische Bankiervereinigung
Sehr geehrte Damen und Herren
Alles was nicht öffentlich ist, ist privat. Mit diesem Grundsatz sind wir alle aufgewachsen, darauf fussen auch unsere westlichen Grundwerte, für die unsere Vorfahren lange kämpfen mussten. Doch weit gefehlt. Heute scheint viel mehr das Umgekehrte zu stimmen: Alles Private ist öffentlich. Es gibt heute fast nichts mehr, was der Öffentlichkeit vorenthalten wird. Oder wie ist es sonst zu erklären, dass Leute jeglichen Alters in TV-Shows ihr Privatleben bis ins Schlafzimmer ausbreiten oder die DNA von nachweislich Unschuldigen in forensischen Datenbanken verbleiben, oder dass in grossen Buchstaben „enthüllt“ wird, was Schweizer Botschafter vermeintlich vor und nach Mitternacht machen? Sind dies bloss Exzesse? Oder hat sich wirklich die Grenze zwischen Öffentlichkeit und Privatsphäre so verschoben, dass das traditionell heikle Spannungsfeld keines mehr ist und wir alle und überall Spielball der Öffentlichkeit werden können?
Meine Schlussfolgerung geht leider in diese Richtung: das Private ist bedroht. Wer sind nun die treibenden Kräfte? Was kann und muss dagegen unternommen werden? Diese und andere Fragen möchte ich in den nächsten Minuten etwas beleuchten. Ich tue dies heute für einmal nicht in erster Linie als Bankier, der besorgt ist, dass die treuhänderisch verwalteten Daten seiner Kunden den Weg zu allzu neugierigen Beamten finden, sondern als Staatsbürger, der grosse Bedenken hat, dass Orwells Vision zu sehr Realität geworden ist. Privatsphäre bedeutet ein Gebiet, über das ich höchstpersönlich bestimmen kann und keine Einmischung von aussen dulden muss. Sie gehört zu den unabdingbaren Persönlichkeitsrechten wie das Recht auf Leben oder auf Meinungsfreiheit. In der Schweiz ist der Schutz der Privatsphäre – nach der europäischen Tradition – in der Verfassung verankert und auf Gesetzesstufe detailliert geregelt. Artikel 8 der europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte bestätigt ebenfalls die Unverletzlichkeit der Persönlichkeitsrechte und somit auch der persönlichen Daten. Nur die Person, die Quelle einer Information ist, ist berechtigt, die Verbreitung dieser Information zu gestatten oder zu verbieten. Der Staat stellt also Spielregeln auf und überwacht deren Einhaltung. Die im letzten Jahrzehnt inflationär geschaffenen Stellen für Datenschutzbeauftragte sind gegen aussen die sichtbaren Boten dieser Rechtsauffassung.
Jede Beeinträchtigung des Privaten sollte als eine Einschränkung der persönlichen Freiheit und Integrität betrachtet werden. Doch die Realität sieht leider anders aus. Ich bin immer wieder erstaunt, dass viele Menschen gar nicht realisieren, wie viel Freiheit sie freiwillig und leichtfertig bereits aufgegeben haben. Der Umgang mit privaten Daten ist dann problematisch, wenn es um die beabsichtigte oder unbeabsichtigte Sekundärnutzung geht, von ursprünglich nur zu einem bestimmten Zweck gesammelten Informationen.
Techniken zur Überwachung und Informationssammlung sind heute allgegenwärtig und sollten bei uns allen die Alarmglocken schrillen lassen. Problemlos kann ich einige Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit zur Illustration anfügen:
- Dank Kundenkarten weiss Walmart in Amerika sehr genau, dass einkaufende Väter nebst Pampers gerne noch ein „Six-pack“ kaufen.
- Mit Echelon – dem von den USA betriebenen globalen Überwachungssystem – können so gut wie alle Satellitentelefone, der ganze Internetverkehr, alle Faxe und E-Mails überwacht werden.
- Biometrische Systeme ermöglichen die automatische Personenerkennung anhand von Gesichts- oder Augenabgleichungen und sind schon bald auf Personalausweisen in einzelnen Ländern wie beispielsweise den USA Pflicht.
- In der Schweiz wird die Einführung eines einzigen PIN-Codes für jeden Schweizer geplant, mit dem problemlos Querverbindungen hergestellt werden können.
- Wir werden in der Schweiz täglich von rund 40 000 fest installierten Kameras überwacht. Alleine im Hauptbahnhof Zürich hat es gegen 100 davon.
- Im Flughafen Zürich sollen ausgewählte ankommende Passagiere während einer Testphase mit einem automatischen Gesichtserkennungssystem erfasst werden.
- Die EU-Kommission möchte eine Meldepflicht einführen für jede natürliche Person, die über die EU-Aussengrenzen Bargeld von mehr als EUR 15 000 ein- oder ausführt.
Kurz: die Überwachung findet – vom einzelnen kaum oder gar nicht wahrgenommen – rund um die Uhr statt. Eine Stechuhr, die 24 Stunden am Tag läuft. Der US-Datenschutzaktivist der ersten Stunde, Richard Smith, hat nicht ganz zu unrecht das kommende Jahrzehnt als Jahrzehnt des „Tracking und Monitoring“ bezeichnet.
Die Erosion der Privatsphäre scheint unaufhaltsam im Gange zu sein und eine Diskussion über die Kontrolle der persönlichen Daten muss intensiver geführt werden. Doch sowohl im Blätterwald als auch im Elfenbeinturm oder in den Amtsstuben ist es seltsam ruhig. Im Gegenteil: die tragischen Ereignisse des 11. Septembers 2001 und der damit verbundene berechtigte Kampf gegen den Terror haben der Privacy einen weiteren Schlag versetzt. Speziell im „Land of the Free“, einer der ältesten Demokratien der Welt, droht „Privacy“ zugunsten der „Security of Society“ an Boden zu verlieren. Ein neues Ministerium für „Homeland Security“ wird gegründet, und die staatliche Geldquelle sprudelt scheinbar unaufhörlich für den Ausbau der bestehenden Geheimdienste und Bundespolizeibehörden. Die Geschichte zeigt aber, dass Geheimdienste – haben sie erst neue Mittel – ihren Überwachungsauftrag tendenziell weiter interpretieren, als ursprünglich beabsichtigt.
Verstehen Sie mich recht. Selbstverständlich ist eine wirksame Bekämpfung des Terrorismus wichtig, und gerade die Schweiz hat in ihren rasch und effizient ergriffenen Massnahmen international zu Recht viel Lob erhalten. Und doch stellt sich auch hier die Frage nach der Verhältnismässigkeit.
Selbstverständlich sind auch Freiheiten relativ. Was für die einen Freiheit bedeutet, kann für andere eine Bedrohung derselben darstellen. Die überzeugten Anhänger umfassender Schutzvorkehrungen und Überwachungsmassnahmen sollten aber bedenken, dass gerade solche Massnahmen das Gegenteil bewirken können. Sie stellen die vom Westen so vehement verteidigten demokratischen Grundrechte in Frage und spielen damit indirekt der Zielsetzung der Terroristen in die Hand. Bereits Benjamin Franklin war sich der Gefahr einer allzu starken Einschränkung der Freiheit sehr bewusst als er schrieb: „They – that can give up essential liberty to obtain a little temporary safety – deserve neither safety nor liberty“.
Und doch wird heute der Begriff der Schleier- oder Rasterfahndung wieder salonfähig und das Wort „Fishing Expedition“ gehört nicht mehr nur in den Wortschatz von Anglern. Heute wird darunter auch die flächendeckende – oder in gutem Beamtendeutsch – dissuasive Überwachung und Sammlung von Daten verstanden. Jeder wird zum Tatverdächtigen. Der vielbemühte gläserne Bürger droht zur realen Horrorfigur zu werden. Deshalb meine Bitte: die Bekämpfung von Terror oder Kriminalität sollte nur mit Augenmass, zielgenau und verhältnismässig angegangen werden.
Es stellt sich die Frage, wann der Staat in die Privatsphäre eindringen darf und wie weit? Erstens muss ein klares öffentliches Interesse gegeben sein, zweitens obliegt dessen Beweisführung dem Staat, und drittens muss der Eingriff verhältnismässig sein. Unter diesem Gesichtspunkt erscheinen die Pläne der Deutschen Regierung –unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung – die Bankdaten aller Kunden bei einer Behörde zu zentralisieren und jederzeit abfragen zu können, als rechtlich höchst problematisch. Dies kann weder im öffentlichen Interesse liegen noch ist es verhältnismässig. Um nun zu bestimmen, in welchem Masse die Privatsphäre zugunsten des öffentlichen Interesses einzuschränken ist, muss untersucht werden, welche Rolle dem Staat bzw. dem Bürger zugewiesen wird. In der Schweiz stützt sich die Antwort auf das Denken von Philosophen wie Rousseau oder Jefferson, die das Volk und nicht den Staat selbst als Machtlegitimation ansehen. Der Staat steht im Dienst des Bürgers und nicht umgekehrt. Somit ist die Wahrung der Privatsphäre ein wesentlicher Grundsatz und ist das Spiegelbild der Freiheit.
Selbstverständlich gibt es in einer demokratischen Gesellschaft Rechte oder Ansprüche, die miteinander kollidieren und deshalb hierarchisch geordnet werden müssten, wie dies bei Freiheit vs. Sicherheit oder Privatsphäre vs. Komfort der Fall ist. Es gibt aber universelle Werte und Rechte, die unabhängig von sozialen, kulturellen oder historischen Bedingungen sind. Das Recht auf Privatsphäre gehört ganz sicher dazu.
Aus dem Gesagten können Sie entnehmen, dass es mir um den grundsätzlichen Schutz und die Integrität der Privatsphäre geht. Datenschutz und Persönlichkeitsschutz werden in der Diskussion oft als Hauptbestandteile genannt. Doch auch der Schutz der finanziellen Privatsphäre ist ein tragendes Element. Deshalb erlauben Sie mir als Bankenvertreter kurz auf die finanzielle Privatsphäre von unbescholtenen Kunden einzugehen, die legitim und in der Schweizer Bevölkerung tief und fest verankert ist. Die auf einem Konto oder Depot dargestellten Ein- und Ausgänge spiegeln recht präzise das Privatleben und die Geschäftstätigkeit des Kunden wieder. Diese Daten gehen einerseits den Staat nun wirklich nichts an und anderseits könnten sie auch von Unbefugten ausgebeutet werden. Das Bankkundengeheimnis steht als Grundrecht also nicht zur Disposition. Im Laufe der Zeit bestimmt sich aber sein Umfang durch die Entwicklung der Gesetzgebung. Als Beispiele möchte ich bloss die Stichworte Potentatengelder, Bestechung im Ausland oder Insiderhandel nennen. Zur Verhinderung von solchen Missbräuchen haben die Schweiz und die Schweizer Banken ein auch im internationalen Vergleich beispielloses Instrumentarium. Es kann also nicht genug betont werden, dass kriminelle Gelder keinen Anspruch auf den Schutz der finanziellen Privatsphäre haben.
Bei der Frage des Schutzes der finanziellen Privatsphäre für unbescholtene Kunden darf man aber nicht zu kurz denken. Es geht nicht in erster Linie um die die Schlagzeilen beherrschende Frage der Steuerhinterziehung, sondern um weit Zentraleres. Wie viel staatliche Kontrolle wollen wir? Wie wichtig ist uns das Private? Möchten wir weiterhin alleine verantwortlich bleiben für die Verwendung unserer persönlichen Daten? Bei uns geschieht die vertrauliche Handhabung von Daten zwischen Personen oder Organisationen auf der Basis der Zusicherung des Anwenders, entsprechende Informationen nicht ohne Einwilligung des Urhebers zu benutzen oder weiterzugeben. Dass dies auch in Zukunft so bleibt, dafür lohnt es sich zu kämpfen. Denn ich bin der Überzeugung, dass sich die schweizerische autonome Verantwortung als Bürger nicht mit den Zielen eines alles und alle überwachenden automatischen Informationsaustausches zwischen Dritten verträgt.
Selbstverständlich gehört zum Schutz der Privatsphäre des Kunden als unabdingbares Gegenstück die Integrität und die Verantwortung des Bankiers. Er ist für die Aufnahme, Ablehnung, Pflege oder den Abbruch einer Geschäftsbeziehung verantwortlich. Mit der Sorgfaltspflichtvereinbarung haben sich die Banken verpflichtet, nach ethischen Grundsätzen zu handeln. Bei Fehlern liegt es in der Verantwortung des Bankiers, von sich aus Stellung zu beziehen und das Nötige vorzukehren und nicht erst zu reagieren, wenn Druck seitens der Behörden kommt. Dieser Gedanke bringt mich zu einem letzten – mir speziell am Herzen liegenden – Punkt: die gesellschaftliche Verantwortung jedes Einzelnen. Sie steht quasi als Bindemittel zwischen öffentlichem Interesse und Privatsphäre. Sie ist geprägt durch Normen, Sitten und Gebräuche und sollte unser Tun und vor allem auch unser Lassen steuern und leiten. Doch gerade diese soziale Kontrolle, die für das reibungslose Miteinander in einer Gesellschaft unabdingbar ist, hat in den Übertreibungen der 90er-Jahre enorm gelitten. Gier, Egoismus oder Rücksichtslosigkeit haben Masshalten, Gemeinwohl oder Rücksichtsnahme immer mehr an den Rand gedrängt. Wenn sich aber jeder wieder vermehrt auf diese traditionellen Werte zurückbesinnt, würde bereits viel Zündstoff aus der ganzen Diskussion um die Privatsphäre genommen.
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