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| Frequently asked questions |
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Kontoeröffnung
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Wie eröffne ich ein Konto in der Schweiz? |
Geldwäscherei
 | Was ist Geldwäscherei? |  | Was tut die Schweiz gegen Geldwäscherei? |  | Wieso tauchen in der Schweiz immer wieder Gelder von Potentaten auf? Ist die Schweiz auf solche Gelder angewiesen? | Die Broschüre beschreibt das weltweit führende Instrumentarium der Schweiz zur Bekämpfung der Geldwäscherei.
Wie die Schweiz die Geldwäscherei bekämpft (2001)
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Bankkundengeheimnis
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Was versteht man unter Bankkundengeheimnis? |
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Schüzt das Bankkundengeheimnis auch Kriminelle? |
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Kann man in der Schweiz ein Konto anonym eröffnen? |
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Aber die Nummernkonten sind doch anonym? |
Weitere Informationen Das Bankkundengeheimnis hat seine Rechtsgrundlage in Artikel 47 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen vom 8. November 1934. Dort heisst es, dass, wer als Organ, Angestellter, Beauftragter oder Liquidator einer Bank, als Organ oder Angestellter einer Prüfgesellschaft vertrauliche Informationen erhält, diese nicht weitergeben ("offenbaren") darf.
Besondere Risiken im Effektenhandel Eine Bank muss ihre Kundinnen und Kunden im Effektenhandel über die Risiken bestimmter Geschäftsarten informieren. Zu diesem Zweck stellen wir den Banken eine Broschüre in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch zur Verfügung. Sie enthält Informationen über die besonderen Risiken bei Options- und Termingeschäften, strukturierten und synthetischen Produkten sowie Anlagen in Non-traditional Funds und Emerging Markets.
Besondere Risiken im Effektenhandel (2008)
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