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Basel,
26. Juli 2005
– Die Selbstregulierung im Gläubigerschutz ist seit dem 1. Juli 2004 auch im Bankengesetz verankert
und somit obligatorisch. Die neuen gesetzlichen Vorgaben wurden nun von der Schweizerischen Bankiervereinigung
und der Eidgenössischen Bankenkommission gemeinsam umgesetzt. Sie treten voraussichtlich per 1. Januar
2006 in Kraft und führen zu einem markanten Ausbau des Gläubigerschutzes in der Schweiz. Neu gilt das
Konkursprivileg für alle Einlagen und nicht mehr bloss für ausgewählte Kontoarten. Dann wird die Vereinbarung
nun auch für Effektenhändler ohne Bankstatus angewandt.
Ein
Hauptziel
des Bankengesetzes ist der Gläubigerschutz. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Banken gehört zum
Kostbarsten und trägt entscheidend zur Reputation eines Finanzplatzes bei. Seit 1984 gewährleisten die
Schweizer Banken deshalb in der Vereinbarung über die Einlagensicherung, dass im Fall einer Bankinsolvenz
die Einleger ihre privilegierten Guthaben innert nützlicher Frist erhalten. Die letztmals 1993 überarbeitete
Selbstregulierung hat seit dem 1. Juli 2004 eine Grundlage auch im Bankengesetz, wofür sich die Schweizerische
Bankiervereinigung immer stark eingesetzt hat. Die gesetzlichen Vorgaben wurden nun zusammen mit der
Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) umgesetzt. Die „zwei Säulen“ der Einlagensicherung - nämlich
das gesetzliche Konkursprivileg von CHF 30'000 pro Person und die Selbstregulierung zur Sicherung der
nötigen Liquidität und Auszahlung der privilegierten Guthaben innert drei Monaten - wurden weiter ausgebaut.
Neu gilt beispielsweise das Privileg für alle Einlagen, nicht mehr nur für ausgewählte Kontoarten. Damit
konnte der Schutz der Einlegerinnen und Einleger substanziell verbessert werden. Ebenfalls neu gewährt
ihnen das Gesetz ein Recht auf Auszahlung der privilegierten Guthaben innert drei Monaten. Schliesslich
gilt die Regelung nun auch für Effektenhändler ohne Bankstatus. Während früher die freiwillige Selbstregulierung
bei CHF 1 Mrd. plafoniert war, gilt nun eine Obergrenze von CHF 4 Mrd. Die neue Vereinbarung
über die Einlagensicherung soll zusammen mit den entsprechenden Artikeln der Bankenverordnung am 1.
Januar 2006 in Kraft treten. Als Trägerschaft der Einlagensicherung ist noch für dieses Jahr die Gründung
eines Vereins der Banken und Effektenhändler vorgesehen.
www.einlagensicherung.ch
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Schweizerische Bankiervereinigung, Basel |
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