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Basel, 1. Februar 2005 – Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) zeigt sich in ihrer Vernehmlassung über den Teilbericht II der Expertenkommission Zimmerli befriedigt, da die Lösungsvorschläge im vorgesehenen Sanktionensystem der ursprünglich geäusserten Kritik deutlich Rechnung getragen haben. In einzelnen Fragen wie der Publikation aufsichtsrechtlicher Massnahmen wären aber noch zusätzliche Verbesserungen möglich. Die SBVg wiederholt gleichzeitig ihre Forderung nach einer raschen Integration der Kontrollstelle für Geldwäscherei in die neue FINMA sowie die Dringlichkeit der Beaufsichtigung der unabhängigen Vermögensverwalter.
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) zeigt sich in ihrer Vernehmlassung befriedigt über den Teilbericht II der Expertenkommission Zimmerli zum Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht. Die SBVg stellt anerkennend fest, dass der Bericht zum vorgesehenen Sanktionensystem massvolle Lösungen vorsieht. Der gegenüber dem früher vorliegenden Sanktionenbericht der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) geäusserten Kritik der Banken wurde ein gutes Stück Rechnung getragen.
In ihrer Vernehmlassung schlägt die SBVg einige zusätzliche Verbesserungen im Verwaltungs- und Strafrecht vor. Das Hauptanliegen betrifft die Frage der Publikation aufsichtsrechtlicher Massnahmen. Die SBVg begrüsst, dass die Publikation gegenüber dem Sanktionenbericht der EBK nunmehr eingeschränkt wurde und erst mit der rechtskräftigen Endverfügung zulässig sein wird. Damit hat das rechtsstaatlich fragwürdige "naming and shaming" zumindest eine gesetzliche Basis und kann auch angefochten werden. Positiv zu würdigen ist schliesslich, dass die Publikation eine schwere Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen voraussetzt und somit erst dann erfolgen darf, wenn es der konkrete Unrechtsgehalt rechtfertigt. So ist es nun ausgeschlossen, bei laufender Untersuchung schon die Namen betroffener Institute bekannt zu geben.
Die SBVg benützt diese Gelegenheit, um nochmals auf zwei wichtige Forderungen hinzuweisen, die bereits Gegenstand der Stellungnahme zum Teilbericht I der Expertenkommission Zimmerli waren. So begrüsst die SBVg den vom Bundesrat nun geplanten Einbezug der Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei in die neue FINMA schon bei Aufnahme ihrer Tätigkeit. Gleichzeitig ist die Beaufsichtigung der unabhängigen Vermögensverwalter dringend an die Hand zu nehmen und auf eine rechtsstaatliche Grundlage zu stellen. Ende 2006 wird nämlich die neue EU-Fondsrichtlinie in Kraft treten. Dies hat Auswirkungen auf Vermögensverwalter, die auf eine Lizenz angewiesen sind, um etwa Portefeuilles von Anlagefonds mit EU-Domizil zu verwalten. Die EBK hat sich erfreulicherweise bereit erklärt, diesen Vermögensverwaltern von Fall zu Fall eine Bewilligung als Effektenhändler zu erteilen. Über diesen ersten, notwendigen Schritt hinaus bedarf es einer Grundlage im objektiven Recht. Wir schlagen deshalb vor, schrittweise vorzugehen. In einer ersten Phase soll eine besondere Kategorie von Effektenhändlern mit der Bezeichnung "Asset Manager" geschaffen werden. Dies wäre kurzfristig im Rahmen des Börsengesetzes durch eine Revision der Verordnung möglich. Damit könnte die Schweiz verhindern, dass das interessante Geschäft der Fondsverwaltung für EU-Anlagefonds ins Ausland abwandert.
PDF Vernehmlassung
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