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EBK-Rundschreiben "Interne Überwachung und Kontrolle": keine undifferenzierte staatliche Regulierung, sondern massgeschneiderte Lösungen

Basel, 3. August 2005 – Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) lehnt in ihrer Stellungnahme das EBK-Rundschreiben "Interne Überwachung und Kontrolle“ ab, obwohl die Zielsetzungen grundsätzlich unterstützt werden und die vorgesehenen Inhalte teilweise richtig sind. Die SBVg ist aber der Ansicht, dass die betroffenen Bereiche – sofern wesentliche Inhalte nicht bereits heute in vielen Banken umgesetzt sind – nicht in Form einer wenig differenzierten staatlichen Regulierung, sondern mit massgeschneiderten Lösungen (Selbstregulierung bzw. bankinterne Regelungen) zu regeln sind. Viele Anliegen werden bereits in den SBVg-Richtlinien zur Internen Kontrolle berücksichtigt. Das vorgeschlagene Instrument des Whistleblowing wird aus grundsätzlichen Überlegungen abgelehnt.

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) lehnt in ihrer Stellungnahme das EBK-Rundschreiben "Interne Überwachung und Kontrolle“ ab. Die von der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) mit diesem Rundschreiben verfolgten Zielsetzungen sowie ein Teil der vorgesehenen Inhalte werden zwar grundsätzlich unterstützt. Die SBVg ist aber der Ansicht, dass es dafür keine neue staatliche Regulierung braucht, zumal wesentliche Inhalte bereits heute in vielen Banken umgesetzt sind. Dafür sorgen insbesondere die seit Juni 2002 bestehenden "Richtlinien zur Internen Kontrolle“ der SBVg. Diese in Selbstregulierung erarbeiteten Richtlinien wurden von der EBK als aufsichtsrechtlicher Mindeststandard anerkannt und haben sich bewährt. Die SBVg schlägt vor, dass allfällige zusätzliche sinnvolle Regelungen in einer Revision eben dieser SBVg-Richtlinien umgesetzt werden. Es soll dabei aber genügend Spielraum für massgeschneiderte bankinterne Lösungen gelassen werden, indem ein prinzipien-basierter Ansatz verfolgt wird.

Aus grundsätzlichen Überlegungen lehnt die SBVg das geplante neue Instrument des Whistleblowing ab. In der vorgesehenen Form würde dies die interne Kultur sowie das Arbeitsklima der Banken massiv beeinflussen. Das seitens der EBK vorgebrachte Argument eines Frühwarnsystems ist wenig stichhaltig. Im Rahmen von Risikomanagement und -kontrolle bestehen bereits heute alternative und wirksamere Instrumente.

Weitere Kritikpunkte der SBVg betreffen Regelungen bezüglich der Zusammensetzung und Unabhängigkeit des Verwaltungsrates, für die es über die im Obligationenrecht hinausgehenden Bestimmungen keine zusätzliche Regelung braucht. Schliesslich weist das Rundschreiben zu wenig Differenzierung aus und kann einem Nutzen-Kosten-Vergleich im Einzelfall kaum standhalten.


Vernehmlassung [PDF 105KB]


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