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Strukturierte Produkte
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Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) über die Information
der Anlegerinnen und Anleger zu strukturierten Produkten
Das neue
Kapitalanlagegesetz (KAG) und die dazugehörende Verordnung des Bundesrates (KKV) sind auf den 1. Januar
2007 in Kraft getreten. Die strukturierten Produkte sind in Artikel 5 KAG geregelt. Im Übrigen unterstehen
diese Produkte, die keine kollektiven Kapitalanlagen im Sinne des KAG sind, nicht dem Gesetz.
Artikel
5 KAG schreibt ausdrücklich vor, dass strukturierte Produkte in der Schweiz oder von der Schweiz aus
nur dann öffentlich angeboten werden dürfen, wenn sie von Banken, Versicherungen und Effektenhändlern
schweizerischen Rechts oder ausländischen Instituten mit gleichwertiger Aufsicht ausgegeben, garantiert
oder vertrieben werden. Zusätzlich verlangt das Gesetz, dass, unter Vorbehalt gewisser Ausnahmen, ein
vereinfachter Prospekt jeder interessierten Person bei Emission des Produktes beziehungsweise bei Vertragsabschluss
kostenlos anzubieten ist.
Die Anforderungen an den vereinfachten Prospekt
wurden in den Richtlinien unserer Vereinigung über die Information der Anlegerinnen und Anleger zu strukturierten
Produkten konkretisiert. Diese Richtlinien, die am 1. Juli 2007 in Kraft getreten sind, finden Sie untenstehend
in Deutsch, Französisch, Englisch und Italienisch:
PDF
Richtlinien über
die Information der Anlegerinnen und
Anleger zu strukturierten Produkten PDF Directives concernant l'information
des investis-seurs
sur les produits structurés PDF Guidelines on informing investors
about structured
products PDF Direttive sulle informazioni agli investitori relative
ai prodotti strutturati
Als
Aufsichtsbehörde
hat die Eidgenössische Bankenkommission ein FAQ veröffentlicht, das sich der Auslegung von Artikel 5
KAG und Artikel 4 KKV widmet. Über dies werden darin Fragen zur Abgrenzung zwischen kollektiven Kapitalanlagen
einerseits
und strukturierten Produkten andererseits behandelt. Den Link zu diesem FAQ finden Sie hiernach:
http://www.ebk.ch/d/faq/index.html
(Siehe die Rubrik: "Häufig gestellte Fragen" / "Strukturierte Produkte").
Um
die Interpretation der Richtlinien zu fördern hat unsere Vereinigung ausserdem selbst ein FAQ verfasst,
welches generelle Hinweise über technische Begriffe der Richtlinien enthält. Dieses
FAQ ist in Deutsch,
Französisch und Englisch zu finden.
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