Schweizerische Bankiervereinigung
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Strukturierte Produkte
Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) über die Information der Anlegerinnen und Anleger zu strukturierten Produkten

Das neue Kapitalanlagegesetz (KAG) und die dazugehörende Verordnung des Bundesrates (KKV) sind auf den 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Die strukturierten Produkte sind in Artikel 5 KAG geregelt. Im Übrigen unterstehen diese Produkte, die keine kollektiven Kapitalanlagen im Sinne des KAG sind, nicht dem Gesetz.

Artikel 5 KAG schreibt ausdrücklich vor, dass strukturierte Produkte in der Schweiz oder von der Schweiz aus nur dann öffentlich angeboten werden dürfen, wenn sie von Banken, Versicherungen und Effektenhändlern schweizerischen Rechts oder ausländischen Instituten mit gleichwertiger Aufsicht ausgegeben, garantiert oder vertrieben werden. Zusätzlich verlangt das Gesetz, dass, unter Vorbehalt gewisser Ausnahmen, ein vereinfachter Prospekt jeder interessierten Person bei Emission des Produktes beziehungsweise bei Vertragsabschluss kostenlos anzubieten ist.

Die Anforderungen an den vereinfachten Prospekt wurden in den Richtlinien unserer Vereinigung über die Information der Anlegerinnen und Anleger zu strukturierten Produkten konkretisiert. Diese Richtlinien, die am 1. Juli 2007 in Kraft getreten sind, finden Sie untenstehend in Deutsch, Französisch, Englisch und Italienisch:

PDF Richtlinien über die Information der Anlegerinnen und Anleger zu strukturierten Produkten
PDF Directives concernant l'information des investis-seurs sur les produits structurés
PDF Guidelines on informing investors about structured products
PDF Direttive sulle informazioni agli investitori relative ai prodotti strutturati

Als Aufsichtsbehörde hat die Eidgenössische Bankenkommission ein FAQ veröffentlicht, das sich der Auslegung von Artikel 5 KAG und Artikel 4 KKV widmet. Über dies werden darin Fragen zur Abgrenzung zwischen kollektiven Kapitalanlagen einerseits und strukturierten Produkten andererseits behandelt. Den Link zu diesem FAQ finden Sie hiernach: http://www.ebk.ch/d/faq/index.html (Siehe die Rubrik: "Häufig gestellte Fragen" / "Strukturierte Produkte").

Um die Interpretation der Richtlinien zu fördern hat unsere Vereinigung ausserdem selbst ein FAQ verfasst, welches generelle Hinweise über technische Begriffe der Richtlinien enthält. Dieses FAQ ist in Deutsch, Französisch und Englisch zu finden.
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