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Es gilt das gesprochene Wort
Tour d’horizon Urs Ph. Roth, CEO, Schweizerische Bankiervereinigung
Sehr geehrte Damen und Herren
Georg Krayer hat in seinem Grundsatzreferat einige bemerkenswerte Gedanken zum Schutz der Privatsphäre geäussert, die für uns von sehr grosser Aktualität ist und uns in verschiedenen Dossiers immer wieder beschäftigt. Gerne möchte ich in meinen Ausführungen auf zwei Themen, die Bilateralen II und die neuen Verordnungen der EBK zur Geldwäschereibekämpfung, näher eingehen. Schliessen werde ich meine Ausführungen traditionsgemäss mit einem Überblick über unsere Kommunikationsaktivitäten.
Bilaterale II – die Trümpfe der Schweiz müssen gespielt werden Die Bilateralen Verhandlungen II zwischen der Europäischen Union und der Schweiz sind für unseren Finanzplatz eines der wichtigsten Themen. Es liegt daher auf der Hand, dass ich die drei für uns wichtigsten Dossiers etwas näher beleuchten und Ihnen unsere klare Position darlegen möchte.
1. Zinsbesteuerung In der eher nachrichtenarmen Sommerzeit wurden naturgemäss verschiedene Gerüchte kolportiert und zahlreiche Szenarien medial durchgespielt. Eine Rückbesinnung auf die Fakten dürfte daher sinnvoll sein:
Die Verhandlungen zwischen der EU und Drittstaaten haben im Verlaufe dieses Jahres begonnen. Die erste Verhandlungsrunde mit der Schweiz fand am 18. Juni, die zweite am 3. September 2002 statt. Wer ernsthaft erwartet, dass in einem so komplexen und wichtigen Dossier bereits nach zwei Verhandlungsrunden eine Einigung erzielt werden kann, verkennt total die politischen Realitäten.
Die Schweiz hat ihre Position wiederholt klar zum Ausdruck gebracht. Nachfolgend fasse ich sie stichwortartig zusammen:
- Keine Verhandelbarkeit des Bankkundengeheimnisses.
- Die grosszügige Offerte, im Falle der Übernahme der Direktive durch die EU-Staaten, in der Schweiz eine Quellensteuer auf Basis eines Zahlstellenmodells einzuführen.
- Kein automatischer Informationsaustausch nach Ablauf der Übergangsfrist.
- Anwendung gleicher Massnahmen sowohl für assoziierte als auch für abhängige Gebiete der EU.
- Einbezug von weiteren bedeutenden Finanzplätzen wie Singapur, Hongkong, Japan oder Kanada in die Verhandlungen.
Die EU hat auch mit den USA Gespräche geführt. Gemäss Wall Street Journal vom 25. Juli 2002 hat die jetzige Administration aber entschieden, nicht mit der EU in Sachen Zinsbesteuerung zu verhandeln. Uns liegt noch keine definitive Bestätigung dieser Haltung vor; es scheint jedoch, dass die Amerikaner in Bezug auf die Einführung eines automatischen Informationsaustausches wenig Kooperationsbereitschaft zeigen werden.
Diese Faktenlage führt mich zu folgenden Schlussfolgerungen:
- Wir stellen fest, dass gewisse EU-Länder, allen voran Grossbritannien, durch die klare Verhandlungsposition beunruhigt sind und befürchten, dass der Kompromiss von Feira in Frage gestellt und allenfalls zum Koexistenzmodell zurückgekehrt werden könnte. Es wird daher versucht, den Druck auf die Schweiz über sämtliche zur Verfügung stehenden Kanäle zu erhöhen. Jedes Mittel scheint dafür recht zu sein, sei es über internationale Organisationen wie G7-G8 oder die OECD, über eine verstärkte diplomatische Aktivität oder gar über eine medial inszenierte Kampagne gegen das Bankkundengeheimnis.
- Man scheint im Ausland gerne zu vergessen, dass die Schweizer Offerte einer Zahlstellensteuer eine sehr effiziente Massnahme darstellt. Gewisse Finanzminister möchten aber viel lieber der Öffentlichkeit weismachen, dass Terrorfinanzierung, Gelder aus krimineller Herkunft oder Fiskaldelikte ein und derselbe Sachverhalt wären und glauben dadurch, die Legitimation eines Informationsaustausches ableiten zu können. Interessant ist aber der Umstand, dass der beabsichtigte Informationsaustausch innerhalb der EU noch lange nicht auf alle Anlageformen angewandt wird. So sind beispielsweise die Dividendeneinnahmen ausdrücklich davon ausgenommen. Für diese Anlagekategorie kennt die EU bereits heute das Prinzip der Quellensteuer.
- Die zukünftige Direktive über die Zinsbesteuerung sieht eine präzise und detaillierte Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten vor. Wie wir alle wissen, ist die Identifikation von wirtschaftlich Berechtigten bei angelsächsischen Trusts mehr als rudimentär; insbesondere wenn Parteien des Trusts in unterschiedlichen Jurisdiktionen beheimatet sind. Dadurch können Investoren von angelsächsischen Trusts einen allfälligen automatischen Informationsaustausch vollständig umgehen. Das Argument der Steuergerechtigkeit kann somit nicht glaubwürdig in die Diskussion eingebracht werden!
2. Kampf gegen den Zollbetrug Die Verhandlungen über den Zollbetrug haben vor etwas mehr als einem Jahr begonnen. Von Beginn der Verhandlungen an hat die Schweiz deutlich gemacht, die EU im Kampf gegen den Zollbetrug, namentlich gegen den organisierten Schmuggel, effizient zu unterstützen.
Vielleicht erinnern Sie sich daran, dass die EU diesem Dossier damals erste Priorität beigemessen und darauf beharrt hatte, dass keine weiteren bilateralen Verhandlungen aufgenommen würden ohne eine Lösung im Betrugsdossier. Erstaunlicherweise hat die EU die Prioritäten ihrer Dossiers unilateral angepasst, so dass sie – im Hinblick auf den von ihr selbst gesetzten ambitiösen Zeitplan – ihre ganzen Anstrengungen nun auf die Verhandlungen über die Zinsbesteuerung konzentriert.
Im Weiteren hat die Europäische Kommission mehrmals behauptet, die Schweiz spiele im Kampf gegen den Zollbetrug eine zentrale Rolle und dass ihre mangelnde Kooperationsbereitschaft zum Verlust von mehreren Milliarden Euro im Gemeinschaftsbudget führe. Die Kommission hat jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt den Beweis dieser Behauptung nicht angetreten. Mehr noch; ein im Juli publizierter Bericht der Anti-Betrugsbehörde (OLAF) zeigt, dass die von der EU selbst ergriffenen Massnahmen, die dazu führten, dass offenbar 25% weniger Betrugsfälle aufgetreten waren, zu einer massiven Senkung des Haushaltsdefizits geführt hatten. Dies zeigt deutlich, dass die EU es selber in der Hand hätte, beispielsweise durch effizientere Ermittlungsmassnahmen für eine Reduktion von Betrugsfällen zu sorgen. Es scheint aber halt viel einfacher zu sein, mit dem Finger auf andere zu zeigen und beispielsweise immer die Schweiz für Budgetdefizite der EU verantwortlich zu machen.
Der schweizerische Finanzsektor hat sich einer konstruktiven Lösung nie entzogen, sofern:
- Die Verhandlungen darauf abzielen, tatsächliche Probleme konstruktiv zu lösen.
- Die Prinzipien unserer Rechtsordnung wie die doppelte Strafbarkeit, die Sicherstellung einer Rekursmöglichkeit für Personen, die sich in einem Verfahren befinden sowie die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben.
- Die EU von der Schweiz, als Drittstaat, nicht mehr verlangt, als von ihren eigenen Mitgliedstaaten.
Wir sind davon überzeugt, dass die Schweiz in diesem Dossier viel guten Willen und Ernsthaftigkeit bewiesen hat.
3. Freier Dienstleistungsverkehr Auch in diesem Dossier haben die formellen Verhandlungen im Verlaufe des Sommers begonnen. Sie sind jedoch noch in einem zu frühen Stadium, um bereits Resultate vorweisen zu können.
Es scheint jedenfalls:
- Dass sich der Preis für die Schweiz während den Verhandlungen durch immer neue Forderungen stets erhöht hat. Dies gilt insbesondere bei einer allfälligen Übernahme des Gemeinschaftsrechts im Bereich des Wettbewerbrechts und des Konsumentenschutzes.
- Dass sich der freie Dienstleistungsverkehr auf eine Vereinfachung des Zutritts zum schweizerischen und gemeinschaftlichen Finanzmarkt konzentrieren sollte. Eine Ausweitung auf andere Gebiete ohne direkten Zusammenhang mit dem eigentlichen Verhandlungsgegenstand ist abzulehnen. Als Beispiel kann die Geldwäschereibekämpfung herangezogen werden, bei welcher die Standards durch internationale Organisationen wie FATF oder den Basler Ausschuss zur Bankenaufsicht festgelegt werden.
Die Schweizerische Bankiervereinigung hat sich stets für einen freien Markzutritt – auch im Finanzbereich – eingesetzt. Dies kann jedoch nicht die Übernahme ausländischer Regelungen, in diesem konkreten Fall des acquis communautaire respektive des acquis futur, bedeuten.
Geldwäschereibekämpfung – wichtig aber mit Augenmass Der 11. September 2001 und die Suche nach den Geldbewegungen der Terroristen im Vorfeld der Attacken auf die USA hat weltweit die Entwicklung der Sorgfaltspflichten gekennzeichnet. Plötzlich musste man realisieren, dass die Banken nicht nur Vermögenswerte mit krimineller Herkunft, sondern auch solche mit kriminellem Bestimmungszweck aufspüren sollten. Und ebenso plötzlich ging es nicht mehr nur um Dollar-Milliarden von Drogengeld, das die Banken finden sollten, sondern um Unterhaltsbeiträge an „Studenten“ im Umfang von ein paar hundert Dollars.
Unser schweizerisches Dispositiv hat sich sowohl in Bezug auf die Bekämpfung der Geldwäscherei wie auch auf die Massnahmen gegen Terrorismusfinanzierung bewährt. Die Kundenidentifikation und die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, haben uns in die Lage versetzt, die vereinzelten Spuren, welche die verdächtigten Personen in unseren Banken hinterlassen haben, gemäss Geldwäschereigesetz rasch den Strafuntersuchungsbehörden zu melden und entsprechende Vermögenswerte ohne weiteres zuhanden der Justiz zu sperren. International haben wir dafür Anerkennung gefunden.
Grundlage und Voraussetzung der Geldwäschereibekämpfung bildet seit 1977 die Sorgfaltspflichtvereinbarung der Banken (VSB), die in Fünfjahresfrist überarbeitet wird. Zurzeit bereiten wir eine revidierte VSB 03 vor, die am 1. Juli 2003 in Kraft treten soll. Nebst kleineren Änderungen dürfte dort vor allem eine Anpassung der Identifikation ohne persönliche Vorsprache an die Anforderungen des Geldwäschereigesetzes im Vordergrund stehen, was insbesondere für das Bankgeschäft über das Internet von praktischer Bedeutung ist.
Als Ergänzung zur VSB gibt es die Geldwäscherei-Verordnung der EBK, deren Neufassung sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet. Folgende wichtige Neuerungen und eingreifende Änderungen werden dort von den Banken verlangt:
- Eine konsequente und risikoadäquate Sorgfalt für Rechts- und Reputationsrisiken. „Know your customer“ bedeutet nicht nur, dass die Banken die Identität ihrer Kunden und allfälliger dahinter stehender wirtschaftlich Berechtigter kennen müssen, wie das die Sorgfaltspflichtvereinbarung vorschreibt. Vorerst müssen Reputationsrisiken erkannt, definiert und kategorisiert werden. Dann muss für alle Kunden anhand der festgelegten Risikoparameter eine Beurteilung und Einstufung vorgenommen werden, damit festgestellt werden kann, über welche Beziehungen mit erhöhten Risiken allenfalls zusätzliche Informationen eingeholt werden sollten. Typische Fälle von erhöhtem Risiko sind Kundenbeziehungen zu ausländischen politisch exponierten Personen (Potentaten), besonders wenn sie aus korruptionsanfälligen oder sonst rechtlich wenig stabilen Ländern stammen.
- Eine Einführung von informatikgestützten Systemen zur Transaktionsüberwachung, um ungewöhnliches Verhalten bei Zahlungen und damit erhöhte Risiken feststellen zu können.
- Schliesslich wird erwartet, dass Bankkonzerne diese Sorgfalt nicht nur in der Schweiz, sondern im Sinne der konsolidierten Überwachung auch in ihren ausländischen Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen ausüben und damit ihre Risiken weltweit beurteilen und beeinflussen können.
Einig gehen wir mit den Grundsätzen des risikoadäquaten Managements der Reputationsrisiken und auch mit der Anwendung neuer Technologien zu diesem Zweck.
Kritik üben müssen wir allerdings an den Zeitvorstellungen der Aufsichtsbehörde, die bereits 1 Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung alles realisiert haben will. Wir verfügen heute über ein im internationalen Vergleich vorbildliches System, und es wäre gefährlich und kontraproduktiv, jetzt durch überstürztes Einführen von umwälzenden Änderungen das bisher Erreichte in Frage zu stellen. Auch dadurch könnte die Reputation unseres Finanzplatzes in Frage gestellt werden. So einleuchtend das Konzept der weltweiten konsolidierten Überwachung von Reputationsrisiken ist, so ist doch nicht aus den Augen zu verlieren, dass damit extraterritorial auf das Verhalten ausländischer Töchter, die anderen Rechtsordnungen zu folgen haben, Einfluss genommen wird. So wie Auslandbanken in der Schweiz sich selbst diskriminieren, wenn sie neben Erfüllung schweizerischer Anforderungen kumulativ auch noch die Vorschriften ihres Heimatstaates anwenden, so benachteiligen wir unsere eigenen Unternehmungen im ausländischen Markt, wenn wir von ihnen die integrale Anwendung unserer schweizerischen Standards verlangen. Ein gewisses Masshalten bei der Durchsetzung dieser Prinzipien ist deshalb geboten.
Kommunikation – intensiv im Dialog in der Schweiz und im Ausland Im Februar dieses Jahres habe ich an dieser Stelle gesagt, die Kommunikation sei eine Bringschuld. Getreu diesem Motto haben seither zahlreiche Kommunikationsaktivitäten in der Schweiz und im Ausland stattgefunden, auf die ich kurz eingehen möchte. Weiter werde ich einen Blick in die kommunikative Zukunft unserer Vereinigung werfen.
Zuerst zum Ausland. Die Kommunikationsinitiative „Swiss Plus - Financial Excellence“ ist bereits in ihrem vierten Jahr. Erstmals traten wir unter diesem Titel ausserhalb Europas, nämlich in New York, auf. Thematische Schwerpunkte bildeten die Bereiche Währungspolitik der Schweiz, Private Banking sowie das regulatorische Umfeld der Schweiz. Naturgemäss interessierten in den USA insbesondere die Anstrengungen der Schweizer Banken im Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus.
Eine Delegation unter der Führung von Bundesrat Couchepin diskutierte einen Monat später in Madrid die Position der Schweiz in Europa mit hohen spanischen Finanzfachleuten.
Weiter intensiviert wurden dieses Jahr auch Kontakte zu hohen und höchsten Politikern und Beamten. Besonders erwähnen möchte ich das Treffen mit dem amerikanischen Finanzminister Paul O’Neill am Rande des WEF in New York unter der Leitung von Bundespräsident Villiger und ein Gespräch mit EU-Kommissar Bolkestein in Brüssel.
Über unsere Kommunikationsanstrengungen in der Schweiz brauche ich nicht viele Worte zu verlieren. An den Veranstaltungen nehmen Sie ja selber teil, und unsere Mitteilungen und Aussagen erreichen Sie auf verschiedenen Kanälen. Besonders erwähnen möchte ich aber die ausgezeichneten Beziehungen zu Bundesbern, und zwar auf allen Ebenen. Gerade in der heutigen Zeit, in der die Schweiz und als Teil davon der Finanzplatz im Ausland unter Beschuss ist, ist es wichtig, dass die Fronten zuhause geschlossen sind. Der regelmässige Austausch mit unseren Politikern und Beamten trägt entscheidend dazu bei.
Wie weiter? Im Lichte der Verhandlungen mit der EU werden wir unseren Kommunikationsfokus dieses Jahr noch vermehrt auf Brüssel und die wichtigsten Finanzplätze in Europa richten. Noch dieses Jahr reisen wir nach London und Frankfurt. Gespräche in Berlin sind im Frühjahr 2003 vorgesehen. Wir sind der Meinung, dass wir noch näher an die Entscheidungszentren in der EU gelangen und in der Medienarena noch besser vertreten sein müssen.
Auch die USA geniesst selbstverständlich unsere volle Aufmerksamkeit. Neben der laufenden und gut eingeführten Lobbying-Tätigkeit werden wir mit zwei Veranstaltungen im Frühling, Schwerpunkte setzen. Ende Februar 2003 richten wir uns mit einer Swiss-Plus-Veranstaltung an die „Financial community“ in New York, und noch im ersten Quartal ist wieder ein sogenanntes „staffers’ seminar“ in Washington geplant. Dazu eingeladen sind eben die „staffers“, also die persönlichen Mitarbeiter von Politikern, welche entscheidend zur Meinungsbildung ihrer Chefs beitragen.
Ich möchte wieder einmal betonen, dass ich Kommunikation als eine der wichtigsten Aufgaben unserer Vereinigung anschaue. Ich selber verbringe einen grossen Teil meiner Zeit mit den Medien und allen anderen Kommunikationspartnern im Umfeld unseres Finanzplatzes. Hervorheben möchte ich bei dieser Gelegenheit aber auch den grossen Einsatz, den die Bankenvertreter in unseren Gremien in dieser Sache leisten. Ein Verband kann nur zusammen mit seinen Mitgliedern kompetent und glaubwürdig auftreten.
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