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Bankkundengeheimnis schützt keine Terroristen
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Basel, 20. September 2001 - Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) ist sehr
bestürzt über die schrecklichen Ereignisse in Amerika. Nach den
menschenverachtenden Terroranschlägen in den USA wurde viel über die
Finanzierung des Terrorismus diskutiert. Dabei fand auch der Schweizer Finanzplatz
Erwähnung. Die SBVg möchte in dieser Diskussion frühzeitig Position
beziehen und mit einigen Fakten zur Versachlichung beitragen:
| 1. |
Das Bankkundengeheimnis hat nie und wird nie Terroristen und deren Finanztransaktionen schützen. Die Banken sind in Strafsachen - und damit selbstverständlich auch im Fall des Terrorismus - der Justiz gegenüber unbeschränkt auskunftspflichtig. Die Schweiz leistet in Strafsachen effizient und rasch internationale Rechtshilfe und sperrt entsprechende Konten und Depots. Bei verdächtigen Transaktionen sind die Banken verpflichtet, den Behörden Meldung zu erstatten. |
| 2. |
Das Schweizer Regelwerk zur Bekämpfung der Geldwäscherei ist weltweit führend und die Massnahmen zur Kundenidentifikation sind umfassend. Mit dem Erlass der "Wolfsberg-Prinzipien" haben Schweizer Banken international eine Führungsrolle übernommen. |
| 3. |
Die SBVg arbeitet eng mit den zuständigen Bundesbehörden zusammen. Bei Bedarf würde die SBVg zusammen mit den Schweizer Banken unverzüglich und unbürokratisch Unterstützung liefern. |
| Kontaktadressen für Medienanfragen |
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| Thomas Sutter |
James Nason |
| Leiter Kommunikation Schweiz |
Head of International Communications |
Schweizerische Bankiervereinigung, Basel |
Schweizerische Bankiervereinigung, Basel |
| Tel. +41 61 295 92 06 |
Tel. +41 61 295 92 15 |
| Fax +41 61 272 53 82 |
Fax +41 61 272 53 82 |
www.swissbanking.org |
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