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Basel, 10. September 2004 – Die Schweizerische Bankiervereinigung
zeigt sich in ihrer Vernehmlassung zu den Bilateralen II befriedigt und beurteilt das Gesamtpaket positiv.
In den für den Finanzplatz relevanten Abkommen konnte das Bankkundengeheimnis langfristig gesichert
werden.
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) sieht auch
nach eingehender Prüfung der für die Schweizer Banken relevanten drei Dossiers, Zinsbesteuerung, Schengen/Dublin
und Betrug, die Interessen des Finanzplatzes gewahrt. Urs Ph. Roth, Vorsitzender der Geschäftsleitung
der SBVg, kommentierte die Verträge: „Das Verhandlungsergebnis ist ausgewogen, die Konzessionen sind
vertretbar und das Bankkundengeheimnis wird langfristig gesichert“. Die Bilateralen II sind eine logische
Fortsetzung der bewährten Bilateralen I und werden von den Schweizer Banken vollumfänglich unterstützt.
Im
Zinsbesteuerungsdossier wird die Schweiz mit der EU per 1. Juli 2005 anstelle des automatischen Informationsaustausches
auf Zinszahlungen an EU-Steuerpflichtige einen Steuerrückbehalt einführen. Dieses grosszügige Angebot
der Schweiz soll allfällige Umgehungsgeschäfte aus der EU über die Schweiz verhindern. Die Hauptforderungen
der Schweizer Banken, die Sicherung des Bankkundengeheimnisses und die Wahrung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit,
sind erfüllt. Daher zeigen sich die Schweizer Banken insgesamt befriedigt über das Abkommen, obwohl
die Einführung der so genannten Zahlstellensteuer mit hohen Kosten verbunden ist. Sehr wichtig ist,
dass nach Ablauf der Übergangsfrist keinerlei Übergang zu einem Meldeverfahren festgeschrieben ist.
Im Weiteren profitiert auch der Unternehmensstandort Schweiz. Fallen doch Quellensteuern auf Zinsen,
Dividenden und Lizenzzahlungen unter verbundenen Unternehmen weg. Die Schweiz erhält damit auf einen
Schlag im Konzernverhältnis gleich lange Spiesse wie die in der EU ansässigen Konkurrenten.
Im
Betrugsdossier wird die Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU im Bereich der indirekten Steuern verstärkt.
Der organisierte Schmuggel im grossen Stil kann dadurch noch wirksamer bekämpft werden. Es geht dabei
vom Warenschmuggel über die Zweckentfremdung von Subventionen bis hin zu Mehrwertsteuervergehen zum
Nachteil der EU oder der Schweiz. Das Abkommen bringt einen punktuellen, nicht einen generellen Ausbau
der Amts- und Rechtshilfe bei den indirekten Steuern. Mit diesem Abkommen leistet die Schweiz einen
wertvollen Beitrag zum internationalen Kampf gegen die Kriminalität und stärkt gleichzeitig den guten
Ruf des eigenen Finanzplatzes. Für die Zustimmung der Schweizer Banken war wichtig, dass Kundinnen und
Kunden keinen Abbau ihres Rechtsschutzes befürchten müssen und wichtige Schweizer Rechtsprinzipien wie
Verhältnismässigkeit und Spezialität berücksichtigt werden. Eine Einschränkung des Bankkundengeheimnisses
wird es nur in Fällen geben, in denen bereits heute im Inland Zwangsmassnahmen ergriffen werden können
(Inländerbehandlung).
Schengen/Dublin ist weniger aus finanzplatzrelevanten
Aspekten wichtig, als viel eher aus sicherheitspolitischen Gründen. Ein Beitritt zu Schengen/Dublin
ermöglicht der Schweiz, die wichtige Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Asylpolitik zu intensivieren.
Da es sich bei Schengen/Dublin um einen dynamischen Vertrag handelt, erhält die Schweiz bei einer allfälligen
Ausdehnung der Rechtshilfe auf direkte Steuern die Möglichkeit eines so genannten „opting out“. Dies
bedeutet, dass die Schweiz Änderungen in diesen Bereichen nicht nachvollziehen und trotzdem den Vertrag
nicht aufkünden muss. Damit findet das Bankkundengeheimnis einen zusätzlichen Schutz in einem Staatsvertrag.
Schengen/Dublin ist somit positiv für unseren Finanzplatz.
Mitteilung
an die Redaktionen An der jährlichen Medienkonferenz vom 15. September 2004 in
Zürich wird die Position der Banken zu den Bilateralen II noch ausführlicher thematisiert.
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