Selbstregulierung hat im Schweizer Bankensektor eine lange Tradition.
Ihre Vorteile sind Praxisnähe, Flexibilität und ein hoher Differenzierungsgrad. Die Schweizer
Banken geben sich - mit dem Einverständnis ihrer Aufsichtsbehörde, der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
(FINMA) - Standesregeln. Diese umschreiben Anforderungen an eine den guten Sitten entsprechende - modern
ausgedrückt, ethisch korrekte - Geschäftsführung. Ein Beispiel dafür ist die Sorgfaltspflichtvereinbarung
(VSB). Die FINMA kontrolliert die Einhaltung der Standesregeln durch die Banken. Demgegenüber ist die
Einhaltung blosser Empfehlungen freiwillig. Ihr Erlass bedarf keiner Mitwirkung der FINMA.
Grundsätze Seit
Jahrzehnten geben sich die Schweizer Banken in Teilbereichen Standesregeln. Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Standesregeln
sind dort sinnvoll, wo der Gesetzgeber bewusst Raum dafür lässt oder wo es im Interesse der Banken liegt,
mittels eigener Normen ihr Verhalten selber zu regeln.
- Standesregeln
werden vor Erlass jeweils der FINMA vorgelegt und sind, nach deren Zustimmung, für die Banken verbindlich.
Die FINMA prüft über die bankengesetzlichen Revisionsstellen, dass die Banken ihre Standesregeln ebenso
einhalten wie Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien der Aufsichtsbehörde.
- Bei
Verletzung der Standesregeln kann die FINMA Sanktionen verhängen.
- Standesregeln
der Schweizerischen Bankiervereinigung gibt es in Form:
- durch den Verwaltungsrat verabschiedeter
Richtlinien - von den Banken unterzeichneter Vereinbarungen
Um
keine Standesregeln handelt es sich bei blossen Empfehlungen, die nicht der Zustimmung der FINMA bedürfen
und deren Einhaltung von ihr nicht überwacht wird.
Zu den Richtlinien (PDF's)
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