Schweizerische Bankiervereinigung Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) wurde 1912 in Basel als Verein gegründet und zählt heute knapp 360 Mitgliedinstitute (davon 405 Raiffeisenbanken) und ca. 16'340 Einzelmitglieder. In der Geschäftsstelle sind rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In insgesamt 11 Kommissionen und ihren Arbeitsgruppen werden die wichtigsten Fragen und Themen bearbeitet. In diesen Gremien sind 440 Vertreter der verschiedenen Bankengruppen und die Spezialisten der SBVg tätig.
www.swissbanking.org
Schweizerischer Bankenombudsman Der Schweizerische Bankenombudsman dient als Anlaufstelle für Kunden, die mit ihrer Bank einen Streit haben, aber nicht vor Gericht gegen sie vorgehen möchten. Er ist eine neutrale Institution, die auf einer unabhängigen Stiftung beruht, vermittelt zwischen den Parteien, hat aber keine schiedsrichterlichen Zuständigkeiten. Er kann also den Beteiligten eine Lösung empfehlen, aber nicht vorschreiben. Trotzdem ist seine Tätigkeit in vielen Fällen erfolgreich.
www.bankingombudsman.ch
SIX Group Die SIX Group ist Anfang 2008 aus dem Zusammenschluss von SWX Group, SIS Group und Telekurs Group hervorgegangen. Als europäischer Börsen- und Infrastrukturbetreiber bietet die SIX Group Dienstleistungen rund um den schweizerischen und grenzüberschreitenden Handel und die Zulassung von Effekten an. Die weiteren Geschäftsfelder der Unternehmensgruppe umfassen Clearing, Abwicklung, Verwahrung und Verwaltung von Wertschriften sowie internationale Finanzinformationen für Anlageberatung, Vermögensverwaltung, Portfoliomanagement, Finanzanalyse und Wertschriftenabwicklung. Schliesslich decken die Dienstleistungen im Zahlungsverkehr die Akzeptanz und Verarbeitung von Zahlungen mit Kredit-, Debit- und Kundenkarten sowie die Abwicklung von Interbank-Zahlungen und e-Rechnungen ab.
www.six-group.com
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Die Aufsicht über die Banken, Börsen, Effektenhändler und Fondsleistungen liegt bei der FINMA. Sie erteilt ihnen jeweils die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit und überwacht diese laufend über die bankengesetzlichen Revisionsstellen. Bei Gesetzesverletzungen oder Missständen kann sie Massnahmen zu deren Behebung anordnen und dem betroffenen Unternehmen in einem schweren Fall die Bewilligung entziehen.
www.finma.ch
Schweizerische Nationalbank Sie ist die Zentralbank der Schweizerischen Eidgenossenschaft und führt selbständig die Währungspolitik des Landes. Als "Lender of Last Resort" trägt sie eine gewisse Verantwortung für die Liquiditätsversorgung der Schweizer Wirtschaft. Anders als z.B. die Bank of England hat sie aber keine Befugnisse im Rahmen der Bankenaufsicht - dafür ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht zuständig.
www.snb.ch
Finanzintermediäre ohne Bankenstatus Ausser den Banken und ihren Gemeinschaftseinrichtungen sind weitere Finanzintermediäre in Gestalt von Nicht-Banken auf dem Finanzplatz aktiv. Zu den Finanzintermediären, die einer spezifischen Bundesaufsicht unterstellt sind, zählen namentlich die Fondsleitungen schweizerischer Anlagefonds (Anlagefondsgesetz), die Lebensversicherungsgesellschaften (Versicherungsaufsichtsgesetz) und die Effektenhändler (Börsengesetz). Darüber hinaus gibt es eine Anzahl weiterer Finanzintermediäre, die lediglich dem Geldwäschereigesetz unterstehen. Dazu zählen alle Personen, die berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen, aufbewahren oder helfen, sie anzulegen oder zu übertragen (z.B. Vermögensverwalter, Brokers, Wechselstuben, Anwälte, Kreditkartenunternehmen). Insbesondere die unabhängigen Vermögensverwalter sind bedeutend und zahlreich. Diese sind im Verband schweizerischer Vermögensverwalter VSV zusammengeschlossen. Die verwalteten Vermögen seiner Mitglieder betragen schätzungsweise gut 100 Mrd. CHF oder 3 Prozent des gesamten Marktes. Die unabhängigen Vermögensverwalter pflegen einen engen Kontakt mit einer oder mehreren Banken, welche für ihre Kunden die Konten bzw. Depots führen.
www.vsv-asg.ch
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