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| Geldwäscherei |
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Was ist Geldwäscherei?
Unter Geldwäscherei
versteht man die Tätigkeit, die kriminelle Herkunft von Geldern zu verschleiern und diese unbemerkt
in den legalen Wirtschaftskreislauf einfliessen zu lassen. Geldwäscherei wird meistens mit Drogenhandel
in Verbindung gebracht. Es gibt jedoch viele andere Verbrechen, die als Vortat für Geldwäscherei in
Frage kommen, z.B. Veruntreuung, Korruption, Erpressung, Menschenhandel, um nur einige zu nennen.
Was
tut die Schweiz gegen Geldwäscherei?
Die Schweiz verfügt über ein
dichtes Regelwerk zur Geldwäschereibekämpfung. Das schweizerische Geldwäschereigesetz (GwG), seit 1998
in Kraft, verpflichtet alle Finanzintermediäre (also nicht nur die Banken), ihre Kunden zu identifizieren
und die wirtschaftlich Berechtigten an den Vermögenswerten festzustellen ("know your customer").
Besteht ein begründeter Verdacht auf Geldwäscherei, müssen die Finanzintermediäre der zuständigen Behörde
Meldung erstatten und verdächtige Vermögenswerte sperren. Die Banken kennen ausserdem seit über 20 Jahren
die Sorgfaltspflichtvereinbarung (VSB), welche die "know your customer"-Regelungen festhält.
Die VSB war wegweisend für den Inhalt des GwG. Weitere Normen zur Geldwäschereibekämpfung finden sich
im Schweizerischen Strafgesetzbuch und in den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA
vom 26.3.1998. Die beiden Schweizer Grossbanken haben sich ausserdem mit neun weiteren internationalen
Banken im Rahmen der "Wolfsberg Anti Money Laundering Principles" zur Anwendung globaler Sorgfaltspflicht-Standards
verpflichtet.
Wieso tauchen in der Schweiz immer wieder
Gelder von Potentaten auf? Ist die Schweiz auf solche Gelder angewiesen?
Die
Schweiz ist in der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung weltweit führend. Somit ist die statistische
Wahrscheinlichkeit, dass ein Potentat sein Geld in die Schweiz bringt, relativ hoch. Doch die Schweiz
will diese Gelder nicht! Der Imageschaden, der durch einen solchen Fall angerichtet wird, ist nicht
nur für den Finanzplatz, sondern auch für das betroffene Institut viel grösser als der Wert der Kundenbeziehung.
Deshalb hat die Schweiz als einziges Land der Welt eine detaillierte obligatorische Regelung über die
Behandlung von Vermögenswerten mit politisch exponierten Personen erarbeitet und in Kraft gesetzt. Die
USA und andere Länder haben diese Regelung übrigens als mustergültig bezeichnet.
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