Prudenzielle Regulierung

Auch in der Schweiz gehört der Finanzsektor zu den am stärksten regulierten Bereichen der Wirtschaft. Entsprechend hohe Bedeutung kommt der Banken- und Finanzmarktregulierung für die Standortattraktivität zu.

Ziele der Bankenregulierung 

Die Regulierung von Banken dient vor allem dem Schutz der individuellen Bankkundinnen und -kunden und der Stabilität des ganzen Banken- und Finanzsystems. In diesem Sinne stehen als Zielsetzungen einerseits der Gläubigerschutz und anderseits die Verbesserung der Systemstabilität im Vordergrund. Regulatorische Eingriffe können in Form sogenannt «präventiver» bzw. «prudenzieller» Regulierung (Risikobegrenzung) erfolgen (Beispiel: Eigenkapitalregulierung) oder als «kurative» Regulierung (Schadenbegrenzung) ausgestaltet sein (Beispiel: Einlagensicherung). Mit seinem wirksamen präventiven und kurativen Dispositiv gehört der Finanzplatz Schweiz weltweit zu den am besten regulierten Finanzplätzen. 

Organisation der Bankenregulierung 

Banken- und Finanzmarktregulierung findet in verschiedenen Rechtsformen statt. Während die Grundlagen auf Gesetzesstufe normiert sind (z.B. Bankengesetz, Finanzmarktaufsichtsgesetz), werden die Inhalte durch Verordnungen des Bundesrats konkretisiert (z.B. Bankenverordnung). Hinzu kommen Verordnungen und Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) wie auch Selbstregulierungen (Richtlinien, Empfehlungen) des Finanzsektors, insbesondere unserer Vereinigung. Für die Aufsicht über die bzw. Überwachung der einzelnen Institute ist in erster Linie die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) als unabhängige Aufsichtsbehörde des Bundes zuständig. Die Überwachung der Banken erfolgt in ihrem Auftrag durch Prüfgesellschaften als bankengesetzliche Revisionsstellen (dualistisches Aufsichtssystem). Nebst dieser sogenannten mikroprudentiellen Regulierung (Institutsaufsicht) verfügt die Schweizerische Nationalbank (SNB) über spezifische Kompetenzen im Bereich der makroprudenziellen Regulierung (Systemaufsicht). Dazu gehört zum Beispiel die (Antrags-) Kompetenz bezüglich der Aktivierung des Antizyklischen Kapitalpuffers. 

Aktuelle Entwicklungen 

Als Reaktion auf die Finanzkrise von 2007 / 2008 ist die schweizerische Bankenregulierung in zahlreichen Bereichen substantiell verschärft und verbessert worden. Dazu zählen beispielsweise das Massnahmenpaket für systemrelevante Institute («Too big to fail») oder die Umsetzung der internationalen Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) im Bereich der Eigenkapital- und Liquiditätsregulierung («Basel III»). 

Aktuell laufen die Arbeiten zur schweizerischen Umsetzung der verbleibenden Elemente des Basler Reformpakets («Basel III Final»). Die Bankiervereinigung engagiert sich intensiv im Rahmen der zuständigen Nationalen Arbeitsgruppe und wirkt auf eine glaubwürdige und verhältnismässige Implementierung hin. Zu den zentralen Eckwerten, die dabei verfolgt werden, gehören u.a. die Berücksichtigung der Umsetzung auf relevanten Vergleichsfinanzplätzen («Geleitzugverfahren»), eine wirkungsvolle Differenzierung der Anforderungen für unterschiedliche Institutstypen (Proportionalität) sowie die aussagekräftige Abschätzung der zu erwartenden ökonomischen Effekte (Quantitative Impact Study und Regulierungsfolgenabschätzung).  

Engagement der SBVg 

Für die Tätigkeit der Bankiervereinigung stellt der Bereich der Bankenregulierung einen wichtigen Schwerpunkt dar. Die Vereinigung verfolgt und begleitet globale wie nationale Entwicklungen und engagiert sich intensiv für eine gute, glaubwürdige und wettbewerbsfähige Ausgestaltung der Regulierung auf dem Finanzplatz Schweiz. Weiterführende Informationen finden sich auf den Websites des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision), der Schweizerischen Nationalbank und der FINMA.

Expertinnen und Experten

Markus Staub
Leiter Prudentielle Regulierung
+41 58 330 63 42
Remo Kübler
Leiter Research & Immobilien
+41 58 330 62 26