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Am Montag (13. Mai 2013) konnte man in der NZZ lesen, dass der IRS – der Internal
Revenue Service, die US-Steuerbehörde – nachweislich Anträgen auf Steuerbefreiung von Tea-Party-Organisationen
besondere Hürden in den Weg gelegt hat. Kein Wunder, könnte man sagen: die Tea-Party-Organisationen
in den USA wollen staatliche Leistungen – und zum Teil ganz gezielt den IRS – radikal zusammenstreichen.
Dann ist es ja klar, dass die wackeren Steuerbeamten Anträgen auf Steuerbefreiung aus dieser Ecke mit
ganz besonderer „Sorgfalt“ begegnen.
Der IRS hat – so liest man – am
vergangenen Freitag denn auch ein Fehlverhalten einiger übereifriger Beamten eingeräumt. Ein kleines
Versehen jenseits des Atlantiks also, weit weg von uns, das zudem auch gleich korrigiert wurde.
In
Zukunft mehr Missbräuche der Steuerbehörden
Das Problem ist nur,
dass wir in Zukunft viel mehr solche Ereignisse erleben werden – überall in der Welt. Überall bekommen
„unfehlbare“ Steuerbeamte mehr Informationen und mehr Macht. Und mehr Macht bedeutet eben auch mehr
Gelegenheit zum Machtmissbrauch.
Dafür zu sorgen, dass jeder und jede
seinen fairen Anteil an Steuern bezahlt, ist eine Voraussetzung für einen funktionierenden Staat, darüber
besteht kein Zweifel. Aber es besteht auch kein Zweifel darüber, dass das Verhalten des Steuerbeamten
und der Steuerbehörden keinen anderen Naturgesetzen folgt, als dasjenige jedes anderen Beamten und jeder
anderen Behörde. Wir erlauben Polizeibeamten und ihrer Behörde auch nicht nach Gutdünken Telefongespräche
abzuhören oder Menschen abzuführen – und mit gutem Grund, wie wir wissen. Entsprechend ist Umsicht auch
bei den Befugnissen der Steuerbeamten angezeigt.
Bei uns in der Schweiz
ist man in Sachen Steuerbeamte verwöhnt. Noch. Denn auch in der Schweiz diskutiert man unter dem Titel
„Steuerstrafrecht“ eine Ausdehnung der Befugnisse der Steuerbeamten.
Man
sollte sich deshalb auch wieder mehr Gedanken darüber machen, welchen Möglichkeiten und Anreizen wir
eine Steuerbehörde und ihre Beamten aussetzen, wenn wir diese mit mehr Information und Macht ausstatten.
Aus
den Fehlern anderer lernen
Weit hergeholt? Überzeugenden Anschauungsunterricht
bietet wiederum der IRS. Bis 1998 war die Beweislast im US-Steuergesetz beim Steuerzahler. Dieser hatte
zu beweisen, dass er keine Steuern schuldete, wenn der IRS behauptete, er habe welche hinterzogen. Nachdem
immer mehr Missbrauchsvorwürfe gegen den IRS erhoben worden waren, gab es 1997 umfassende Hearings im
US-Congress. Diese förderten haarsträubenden Missbrauch zu Tage. Da gab es IRS-Beamte, die ausgewählten
Steuerzahlern aufs Geratewohl vorwarfen, dass sie mehr Steuern schuldeten als sie deklariert hatten.
Diese hatten dann die Wahl – ob schuldig oder nicht – den langen Atem des IRS in den Gerichten zu erleben
oder einen Vergleich zu schliessen.
Die umfangreichen Untersuchungen
förderten im Weiteren zu Tage, dass die IRS-Beamten gewisse Schwellenwerte von Nachsteuern zu erreichen
hatten. Zudem waren die Beförderungen vom Erreichen dieser Zielwerte abhängig. Mit diesen Anreizen kombiniert
mit der Beweislastumkehr war niemand über die Missbräuche erstaunt. Das Resultat war, dass Präsident
Clinton 1998 weitreichende Reformen des IRS vorschlagen musste, den „Internal Revenue Service Restructuring
and Reform Act of 1998“ – einschliesslich der Richtigstellung der Beweislast weg vom Steuerpflichtigen
zum IRS.
Nur die Dummen lernen aus den eigenen Fehlern. Bevor wir die
Kontrolle über die Steuerbeamten abgeben – sei es international in Gremien wie der OECD oder national
– lasst uns aus den Fehlern anderer lernen. Denn Macht korrumpiert – und totale Macht korrumpiert total.